Falscher Impfausweis: Das passiert, wenn der Chef nachkontrolliert
Viele Impfgegner wollten im vergangenen Winter trotzdem tagsüber arbeiten und abends in die Kneipe gehen. Deshalb besorgten sich viele dieser Impfverweigerer gefälschte Impfausweise. Manche Arbeitgeber kamen damals mit der Prüfung nicht hinterher – und holen dies jetzt nach. Die Karten für die Impfgegner stehen schlecht.
Arbeitgeber checkt Chargen-Nummern
Der Fall: Ihre Kunden waren Pflegeheime. Als der Arbeitgeber der Kollegin im letzten Herbst verfügte, dass nur geimpfte Mitarbeiter zu Kunden fahren durften, besorgte sich die Facharbeiterin einen gefälschten Impfausweis – und nahm weiter Kundentermine wahr. Bei der Kontrolle des Arbeitgebers stellte sich dann heraus: Die Chargen-Nummern der Impfdosen waren erst später verimpft worden. Der Arbeitgeber kündigte fristlos.
Das Urteil: Die Kündigung hat Bestand. Indem Sie die 3-G-Regelung für den Kundenbesuch missachtete, stellte sich die Kollegin nicht nur gegen die Weisung Ihres Arbeitgebers, sondern verletzte auch noch durch die Vorlage des gefälschten Ausweises erheblich dessen Interessen. Der Chef hatte zu Recht das Vertrauen in diese Kollegin verloren (Arbeitsgericht Köln, am 21.04.2022 veröffentlichtes Urteil vom 23.03.2022, 18 Ca 6830/21).
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Damit ist auch klar, dass Arbeitgeber den Impfstatus Ihrer Kolleginnen und Kollegen – wie hier durch Abgleich mit öffentlich verfügbaren Daten der Impfchargen – kontrollieren dürfen. Anders geht das nicht.
Näheres zum Thema Wann der Arbeitgeber nach der Impfung fragen darf finden Sie hier.
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