Kaum ist die Wahl vorbei, warten schon die ersten Aufgaben auf Sie als frisch gewählten Betriebsrat. Dazu gehört: Die Einladung zur ersten Betriebsratssitzung. Doch eine richtige Einladung zu schreiben, fällt manchem schon zur Geburtstagsfeier schwer. Und als Betriebsrat wollen Sie nicht wie ein Anfänger dastehen. Keine Sorge: Das wird mit diesen Tipps nicht passieren.
So schnell muss es gehen
Das Schwierige an der Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung: Es muss schnell gehen. Innerhalb von einer Woche nach der Wahl muss sie vom Vorsitzenden des Wahlvorstands einberufen werden. Und wenn es schnell gehen
muss, passieren Fehler, die sich mit dem folgenden Schnell- Check leicht vermeiden lassen:
Schnell-Check: Das müssen Sie bei der Einladung beachten
Die Einladung zur konstituierenden Sitzung:
– erfolgt schriftlich,
– richtet sich an alle neu gewählten Betriebsratsmitglieder,
– enthält den Einladenden, also die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Wahlvorstands,
– gibt den Ort, die Zeit und die Uhrzeit der Sitzung an und
– beinhaltet die Tagesordnung.
Haben Sie alle Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist die Einladung vollständig.
Wichtiger Hinweis: Ist ein neues Betriebsratsmitglied bei der konstituierenden Sitzung verhindert, zum Beispiel wegen Krankheit, muss das zuständige Ersatzmitglied eingeladen werden.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Sorgen Sie dafür, dass der Wahlvorstand fristgemäß vor Ablauf einer Woche – maßgeblich ist der Zugang bei den neu gewählten Betriebsratsmitgliedern – zur konstituierenden Sitzung einlädt. Andernfalls kann der neue Betriebsrat nicht im Amt bestätigt werden und seine Aufgaben, wie die Wahrnehmung
seiner Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, nicht erfüllen. Weil der alte Betriebsrat bereits ohne Amt ist, besteht damit eine betriebsratslose Zeit.
Muster: So laden Sie zur ersten Betriebsratssitzung ein
An alle in den Betriebsrat gewählten Kandidaten
…, den …
Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung am …
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am … findet um … Uhr in Raum … gemäß § 29 Abs. 1 BetrVG die konstituierende Sitzung des Betriebsrats statt. Zu dieser Sitzung lade ich hiermit herzlich ein. Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Wahl eines Wahlleiters bzw. einer Wahlleiterin
3. Wahl des bzw. der Betriebsratsvorsitzende(n)
4. Beratung über weitere Sitzungen (optional)
Die Sitzung findet als Präsenzsitzung statt. Die Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wird es nicht geben, weil der Betriebsrat vor der konstituierenden Sitzung noch nicht handlungsfähig ist und daher noch keine Geschäftsordnung beschließen kann, nach der virtuelle Sitzungen stattfinden können (§ 30 Abs. 2 BetrVG). Sofern ein Betriebsratsmitglied an der Teilnahme verhindert sein sollte, bitte ich um unverzügliche Mitteilung unter Angabe der Gründe, damit rechtzeitig das entsprechende Ersatzmitglied eingeladen werden kann (§ 29 Abs. 2 BetrVG).
Mit freundlichen Grüßen
Wahlvorstandsvorsitzende(r)
(Stand: 20.04.2026)

