Nicht der Ausstellungstag: Dieses Datum muss im Zeugnis stehen
Zeugnisse sorgen immer wieder für Streit. Der Grund: Die Arbeitgeber machen zu viele Fehler. Zum Beispiel beim Datum. Jetzt hat ein Gericht entschieden, welches hineingehört.
7 Monate später ist zu spät
Der Fall: Eine Kollegin stritt sich schon länger mit ihrem Arbeitgeber über den Inhalt ihres Zeugnisses. Zuletzt ging es noch ums Datum: Der Arbeitgeber hatte das Ausstellungsdatum, den 04.07.2019, angegeben. Dabei war das Arbeitsverhältnis bereits am 31.12.2018 beendet worden.
Das Urteil: Ins Zeugnis gehört immer das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses – auch wenn das Zeugnis erst später ausgestellt wurde. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis jetzt noch einmal neu ausstellen. Diesmal mit dem Datum 31.12.2018 (LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2020, 7 Ta 200/19)
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