Briefwahl: So lassen Sie keine Zweifel an der Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl zu
Erinnern Sie sich noch: Schon vor den amerikanischen Präsidentschaftswahlen äußerte der amtierende Präsident Donald Trump seine Zweifel, dass bei den Briefwahlen alles mit rechten Dingen zugehen würde. Kaum war die Wahl vorbei, folgte Klage auf Klage. Das Ziel: Hunderttausende Stimmen, die wegen der Corona-Pandemie von Briefwählern abgegeben worden waren, sollten für ungültig erklärt werden. Jetzt ist immer noch Pandemie – und deshalb sollten Sie als Betriebsrat möglichen Vorwürfen rund um die Rechtmäßigkeit von Stimmen, die per Briefwahl abgegeben werden, vorbeugen.
Diese Stellungnahme muss jeder Briefwähler abgeben
Der häufigsten Zweifel, die bei Briefwahlstimmen immer wieder geäußert werden, ist der: Die Kollegin oder der Kollege hätten die Stimme nicht selber abgegeben. Hier können Sie als Betriebsrat nicht nur Vorsorge treffen, sie müssen es sogar. Denn jeder Wähler, der bei der Betriebsratswahl im Frühjahr 2022 seine Stimme per Briefwahl abgibt, muss dazu eine persönliche Stellungnahme abgeben, mit der versichert wird, dass der Stimmzettel persönlich ausgefüllt wurde (§ 24 Abs. 1 Nr. 4 WO). Deshalb sollten Sie bei der Vorbereitung der Briefwahlunterlagen immer darauf achten, dass diese Erklärung beiliegt:
Muster: So lassen Sie keine Zweifel an der Briefwahl zu
Persönliche Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe (Briefwahl)
nach § 24 Abs. 1 Nr. 4 WO
Hiermit versichere ich, …, dass ich den im Wahlumschlag beigefügten Stimmzettel für die Betriebsratswahl im Betrieb … persönlich ausgefüllt habe.
…, den …
Unterschrift Wähler
Wichtiger Hinweis: Namen und Betrieb muss der Wahlvorstand schon vorher ausfüllen und die Erklärung darf nicht in den gleichen Umschlag wie der Stimmzettel gesteckt werden.
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