Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen kündigt, beispielsweise wegen einer Umstrukturierung oder einer wirtschaftlichen Krise. Sie ist neben der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung eine der drei Kündigungsarten.
Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber das Vorliegen betrieblicher Erfordernisse für die Kündigung nachweisen und dass keine andere zumutbare Lösung wie z.B. eine Versetzung oder eine Reduzierung der Arbeitszeit möglich ist. Um festzustellen, welche Arbeitnehmer von der Kündigung betroffen sind, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Bei der Sozialauswahl werden Kriterien wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Qualifikation berücksichtigt.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist für den Arbeitnehmer in der Regel schwerwiegend, da sie nicht auf einem Fehlverhalten des Arbeitnehmers beruht, sondern auf einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers. Arbeitnehmer können sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht wehren, wenn sie die Kündigung für ungerechtfertigt halten oder die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt wurde.
Für Arbeitgeber ist der Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung eine schwierige Entscheidung, die Gegenstand einer sorgfältigen Abwägung sein sollte. Arbeitgeber sollten vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung sicherstellen, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten und gegebenenfalls alternative Lösungen prüfen.
Zurück zur Lexikon Index Seite