„In der Krise: Bedeutet „Kurzarbeit Null“ auch null Urlaub?“
Frage: Als Betriebsrat haben wir gerade mit unserem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit geschlossen. Danach wird die Arbeitszeit auf null Stunden reduziert. Außerdem gilt: Für die Zeit, in der die betroffenen Kolleginnen und Kollegen in Kurzarbeit sind und nicht beschäftigt werden, wird nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch den Urlaub auf null gesenkt. Dafür haben wir als Betriebsrat durchgesetzt, dass der Arbeitgeber die Zeit nutzt, um unseren Betrieb durch strukturelle Änderungen wieder auf die Beine zu stellen. Jetzt wehrt sich ein Kollege gegen diese Vereinbarung und verlangt weiter seinen regulären Urlaub. Er ist der Meinung, dass schließlich auch Kolleginnen und Kollegen, die längere Zeit erkrankt sind, noch einen Urlaubsanspruch haben. Liegt er damit richtig?
Antwort: Nein, er liegt mit seiner Meinung nicht richtig. Muss Ihr Betrieb oder auch nur ein Betriebsteil die Arbeit komplett ausfallen lassen und damit „Kurzarbeit Null“ fahren, ist eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, nach der auch der Urlaub auf null gekürzt wird, zulässig. Das sieht auch der Europäische Gerichtshof so, der Langzeiterkrankte und Kurzarbeiter nicht für vergleichbar hält. Ein solcher Vergleich sei nur zwischen Langzeiterkrankten und Kolleginnen und Kollegen zu ziehen, die von Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln. In diesem Fall werde, so die Richter, der Urlaubsanspruch anteilsmäßig zur verkürzten Arbeitszeit reduziert. Bei „Kurzarbeit Null“ wird die Arbeitszeit auf null reduziert, fällt also komplett aus. Das gilt dann genauso für den Urlaub (EuGH, Urteil vom 08.11.2012, C-30/11). Das gilt aber nur, wenn die Reduzierung auf Null in der Betriebsvereinbarung steht oder der AN der Kürzung bei der Einführung des Kurarbeitergeldes zugestimmt hat.
Eine kostenlose Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit zur finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Betriebsrat finden Sie hier. Bei Betriebsrat heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Betriebsrat notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Betriebsrat heute Ihnen geben wird.