Ausländische Beschäftigte: Ab sofort gelten die gleichen Arbeitsbedingungen
Aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer bekommen hier in Deutschland die gleichen Rechte, wie deutsche Kolleginnen und Kollegen. Das gilt vor allem beim Lohn, aber nicht nur da. Den entsprechenden Gesetzbeschluss hat der Bundesrat am 03.06.2020 verabschiedet. Spätestens am 31.07.2020 tritt das Gesetz in Kraft.
Gleicher Lohn und vieles mehr
Die aus dem Ausland in Ihren Betrieb entsandten Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf
- den Mindestlohn bzw. auf Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen,
- Weihnachtsgeld,
- Urlaubsgeld sowie
- Schmutz- und Gefahrenzulagen.
Wichtiger Hinweis: Ausgenommen bei den Lohnansprüchen sind allerdings solche aus regionalen Tarifverträgen.
Zulagen für Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten dürfen auch nicht mehr auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Nach 12 Monaten gelten für die aus dem Ausland in Ihrem Betrieb entsandten Arbeitnehmer dann auch die gleichen Arbeitsbedingungen wie für Ihre deutschen Kolleginnen und Kollegen.
Eine Übersicht zu Schutzmaßnahmen bei Hitze finden Sie hier.
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