Frage: Als Personalratsmitglied hat mir die Dienststellenleitung gerade ein neues Smart-Phone überlassen. Das Gerät verfügt über eine biometrische Gesichtserkennung. Ich kann mir also das Eintippen des Sicherheitscodes sparen, weil das Smart- Phone mein Gesicht erkennt – und dann nicht nur sich selber freischaltet, sondern auch Passwörter durch meine biometrischen Daten ersetzt werden. Ist das nicht mitbestimmungspflichtig?
Antwort: Da liegen Sie ziemlich richtig. Auch wenn es bisher kaum jemand bemerkt hat: Für Dienststellenleitungen
kann die biometrische Erkennungstechnik auf Smartphones, Tablets oder Wearables, also zum Beispiel der Apple- Watch, zu einem Problem werden, wenn nämlich auch die dienstlichen Mobil-Geräte, die der Dienstherr Ihnen selbst oder Ihren Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung stellt, diese neue Technologie besitzen. Denn: Bei der Einführung von biometrischen Kontrollen am Arbeitsplatz haben Sie als Personalrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Und das wird auch für Erkennungs-Software auf dem Diensthandy oder dem dienstlichen Tablet gelten. Die Frage ist noch, wann Ihr Dienstherr sich zu diesem Thema mit Ihnen als Personalrat an einen Tisch setzen muss. In der Praxis müssen Sie als Personalrat bei Vorüberlegungen zum Einsatz der Technik noch nicht beteiligt werden.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Nehmen Sie die nächste Umrüstung der Dienst-Handys Ihrer Kolleginnen und Kollegen zum Anlass, das Thema ganz oben auf die Tagesordnung für das nächste Monatsgespräch mit Ihrer Dienststellenleitung zu setzen. Anschließend sollten Sie sich dann gemeinsam auf eine Dienstvereinbarung verständigen, die diese Frage ein für alle Mal klärt – oder eine bestehende Vereinbarung zur Überlassung von dienstlichen Smart-Phones einfach entsprechend anpassen.
(Stand: 20.07.2026)

