Betriebsrat Pausenregelung
Zugegeben: Bei Nebel und Nieselregen beschäftigt sich kaum jemand mit sommerlichen Temperaturen am Arbeitsplatz. Stopp! Das LAG Nürnberg hat genau das getan – und Ihnen als Betriebsrat das Recht eingeräumt, zu 10 Minuten Extra-Pause aufzurufen. Ab einer bestimmten Temperatur hat ein Betriebsrat die Pausenregelung durchgesetzt.
Jede Stunde eine „Entwärmungspause“
Der Fall: Mehr als 35 Grad zeigte das Thermometer im Sommer 2018 in der Produktionshalle des Playmobil-Herstellers. Der Betriebsrat rief die Kollegen zu einer 10minütigen Extrapause pro Stunde auf. Zum Abkühlen. Rechtswidrig, fand der Arbeitgeber – und wollte die Kollegen auch gleich noch aus dem Betriebsrat entfernen lassen.
Das Urteil: Keine Chance. Nach der Arbeitsschutzrichtlinie A3.5, steht Ihren Kollegen im Betrieb ab einer Raumtemperatur von 35 Grad eine 10minütige Entwärmungsphase pro Stunde zu (LAG Nürnberg, Beschluss vom 18.12.2019, 10 BV 76/18)
Mein Tipp als Betriebsrats-Anwalt: Klimawandel hin oder her – der Sommer 2020 wird wieder heiß. Hitzefrei für Ihre Kollegen sieht das Gesetz nicht vor. Mit einer Betriebsvereinbarung sollten Sie aber schon jetzt dafür sorgen, dass es diesen Sommer in Ihrem Betrieb erträglich zugeht.
Worauf Sie vor der Unterzeichnung einer Betriebsvereinbarung achten müssen finden Sie hier.
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