Videokonferenz Betriebsratssitzung
Betriebsrat „allein zu Haus“: Wie Sie Ihre Sitzungen in der Krise per Video abhalten
Dienstreisen: schon alle abgesagt. Kollegen: schon alle im Home-Office. Und Sie als Betriebsrat können nicht weg, weil gerade jetzt eine Sitzung die nächste jagt. Das muss nicht sein. Warum sollen Sie sich und Ihre Kollegen in jeder Betriebsratssitzung der Gefahr aussetzen, sich anzustecken? Mit Videokonferenzen von zu Hause senken Sie das Infektionsrisiko auf null.
So läuft das Meeting ohne Händeschütteln
Klar, persönlich mit den Kollegen im Betriebsratsbüro zusammensitzen, ist natürlich immer besser. Aber besser zählt nicht mehr in Zeiten, in denen sogar das Händeschütteln verboten ist. Doch es gibt eine Alternative, mit der Sie und Ihre Kollegen aus dem Betriebsrat genauso sicher sind, wie alle anderen Kollegen: Halten Sie Ihre Betriebsratssitzungen per Videokonferenz ab – und alle nehmen aus dem Home-Office teil.
Schnell-Check: Damit die erste Betriebsratssitzung per Video zum Erfolg wird
Ja | Nein | |
Haben Sie sich einen Anbieter, ausgesucht, mit dem Sie als Betriebsrat Ihre Betriebsratssitzung per Videokonferenz anhalten können.
Diese Anbieter stehen z. B. zur Auswahl: · Microsoft Team, · Zoom, · Skype oder · Google Hangouts. |
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Haben Sie sich den Anbieter und sein Funktionsangebot angeschaut und erfüllt es alle Voraussetzungen für Ihre Betriebsratssitzungen, zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Teilnehmerzahl oder der einfachen Bedienungsweise? | ||
Ist das Videoprogramm des Anbieters, auf den Ihre Wahl als Betriebsrat gefallen ist, sofort einsatzbereit?
Bei manchen Anbietern ist zum Beispiel erst eine Registrierung oder das Herunterladen einer Software erforderlich, bevor es losgehen kann. |
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Ist das W-Lan in Ihrem Home-Office und bei Ihren Betriebsratskollegen zu Hause ausreichend leistungsfähig und stabil genug, damit die Videokonferenz reibungslos abläuft? | ||
Ist an Ihrem Rechner und an dem Ihrer Betriebsratskollegen die Webcam eingeschaltet und funktionsfähig? | ||
Haben Sie Ihr Notebook oder die Webcam an Ihrem Heim-Rechner so ausgerichtet, dass mindestens das ganze Gesicht erkennbar ist?
Noch besser: Der Oberkörper. Denn so lassen sich Mimik und Gestik besser erkennen. Denken Sie an den Dresscode! |
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Ist das Mikrofon am Notebook oder an Ihrem Heim-Rechner eingeschaltet? | ||
Haben Sie überprüft, ob die Tonqualität gut genug ist?
Falls nicht, verwenden Sie besser ein Head-Set. |
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Haben Sie spätestens am Tag vor der Videokonferenz eine Einladung an alle teilnehmenden Betriebsratsmitglieder verschickt, die noch einmal die Tagesordnung enthält? | ||
Enthält diese Einladung auch einen Link, mit dem alle teilnehmenden Betriebsratsmitglieder in den virtuellen Konferenzsaal kommen? |
Haben Sie alle diese Fragen mit „Ja“ beantwortet, sind alle Voraussetzung für die Betriebsratssitzung per Videokonferenz erfüllt.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Die Kosten, die Ihnen als Betriebsrat durch die Entscheidung für einen Anbieter der Videokonferenz entstehen, sind als Sachmittel ebenso zu ersetzen, wie die Internetkosten, die Notebooks, die Web-Cams am heimischen Computer und die Head-Sets.
Mit diesen beiden Argumenten trägt Ihr Chef gerne die Kosten
Argument Nr. 1: Jetzt in der Krise wird Ihr Arbeitgeber die Kosten widerspruchslos übernehmen, damit Ihre Beschlussfähigkeit als Betriebsrats sichergestellt ist.
Argument Nr. 2: Sind die Anschaffungskosten einmal gezahlt, können Sie auch nach der Krise vor allem in Notfällen schnell und sicher als Betriebsrat per Videokonferenz zu einer Betriebsratssitzung zusammenkommen
3 Tipps, wie Sie sich auf der Videokonferenz ins richtige Bild rücken
Tipp Nr. 1: Blicken Sie während der Videokonferenz niemals aufs Handy. Das ist ein Zeichen für fehlende Konzentration.
Tipp Nr. 2: Räumen Sie während des Online-Meetings nicht Ihren Schreibtisch oder die darauf liegenden Unterlagen auf. Das ist ein Zeichen mangelnder Wertschätzung gegenüber den Beiträgen der anderen Kollegen.
Tipp Nr. 3: Verzichten Sie auf Freizeitkleidung. Das ist eine betriebliche und keine private Veranstaltung. Und diesen Charakter sollte bei der Videokonferenz gerade in der Krise nicht verloren gehen.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Gibt es Beschlüsse zu fassen, sollten Sie diese gleich schriftlich niederlegen und allen Kollegen als Dokument auf den Computer zu schicken. Anschließend können Sie auch auf der Videokonferenz wie gewohnt abstimmen.
Näheres zum Thema Betriebsrat und Corona finden Sie hier.
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