Vom Minister bestätigt: In der Krise sind Video-Betriebsratssitzungen erlaubt
Kein Vorwurf: Die Bundes- und Landesregierungen haben in der Corona-Krise bisher schnell und umsichtig gehandelt. Die getroffenen Maßnahmen waren hart, aber erforderlich. Doch manchmal braucht eben auch die Politik etwas länger. Macht aber nichts: Dafür haben Sie ja „Betriebsrat Heute“.
BMAS bestätigt: So dürfen sich Betriebsräte vor dem Virus schützen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat klargestellt: Betriebsratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenz hält der zuständige Minister Hubertus Heil für rechtlich zulässig. Keine Bedenken hat der Minister auch bei der Wirksamkeit von Beschlüssen, die Sie als Betriebsrat auf einer solchen virtuellen Betriebsratssitzung fassen. Das hat das Ministerium am 30.03.2020 bekanntgegeben.
Da war das „Corona-Spezial“ von „Betriebsrat Heute“ mit der rechtlichen Empfehlung zu Video-Betriebsratsitzungen schon gedruckt und auf dem Weg zu Ihnen als Betriebsrat. Die Stellungnahme des BMAS bestätigt dies nun und sorgt bei Ihnen als Betriebsrat für absolute Rechtssicherheit.
Die Anwesenheit ist auch bei Videokonferenzen sichergestellt
Das Betriebsverfassungsrecht sieht Betriebsratssitzungen per Videokonferenz nicht ausdrücklich vor. Solange die Gefahr, einer Ansteckung mit dem Corona-Virus noch besteht, dürfen Sie laut Ministerium aber auch per Video tagen. Zwar müssen Ihre
- Beschlüsse als Betriebsrat mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden (§ 33 Absatz 1 Satz 1 BetrVG) und
- Betriebsratssitzungen grundsätzlich nicht öffentlich sein (§ 30 Satz 4 BetrVG).
Das spricht aber, wie jetzt auch das BMAS bestätigt, nicht dagegen, dass Sie Ihre Sitzungen zum Schutz vor Infektionen jetzt auch per Video abhalten dürfen.
Handschriftliche Anwesenheitsliste: So können Sie darauf verzichten
Neben der Anwesenheitspflicht bei der Beschlussfassung und dem Grundsatz der Nicht-Öffentlichkeit von Betriebsratssitzungen tritt bei Betriebsratsitzungen per Videokonferenz noch ein weiteres Problem auf: die Anwesenheitsliste. Die wird bei einer normalen Betriebsratssitzung handschriftlich geführt und von jedem anwesenden Betriebsratsmitglied persönlich unterzeichnet.
Dieses Problem können Sie als Betriebsrat bei einer Video-Betriebsratssitzung schnell lösen. Das BMAS stützt sich dabei auf die inzwischen in vielen anderen Bereichen gesetzlich zulässige Textform. Es reicht also aus, wenn alle Kolleginnen und Kollegen, die an der virtuellen Betriebsratssitzung teilnehmen, dies in einer E-Mail an den Betriebsratsvorsitzenden bestätigen.
Bei Zweifeln: 2 Argumente, um den Arbeitgeber zu überzeugen
Hat Ihr Arbeitgeber Zweifel, ob ein auf einer mittels Videokonferenz durchgeführten Betriebsratssitzung gefasster Beschluss wirksam ist, können Sie seine Bedenken mit 3 Argumenten zerstreuen:
Argument Nr. 1 | Eine körperliche Anwesenheit der einzelnen Betriebsratsmitglieder ist nach dem Wortlaut des § 33 Absatz 1 Satz 1 BetrVG, der auf die Anwesenheit abstellt, keine zwingende Voraussetzung. |
Argument Nr. 2 | Die Gefahr, dass unbemerkt jemand zuschaut oder zuhört, ist bei einer Videokonferenz nicht höher, als bei einer klassischen Betriebsratssitzung. |
Wie Sie sich nach der Krise verhalten sollten
Das Virus wird nicht ewig eine Gefahr für Ihre Gesundheit und die Ihrer Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat sein. Sobald ein Impfstoff gefunden wird, wird sich das Infektionsrisiko verkleinern oder ganz verschwinden. Die Frage, ob eine Betriebsratssitzung dann noch per Videokonferenz abgehalten werden darf, wird aber bleiben.
Die Bundesregierung wird sich nach der Krise sicher bald mit einer Änderung des BetrVG befassen, die klarstellt, dass
- Betriebsratssitzungen per Videokonferenz dauerhaft rechtlich zulässig,
- Beschlüsse, die auf einer solchen virtuellen Sitzung gefasst werden, wirksam und
- Abstimmungen unter Zuschaltung aller Betriebsratsmitglieder bedenkenlos sind.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Solange diese gesetzliche Änderung aber noch nicht beschlossen ist, sollten Sie als Betriebsrat bald wieder zur Normalität zurückkehren. Das gilt auch bei den Betriebsratssitzungen
Näheres zum Thema Betriebsrats-Sitzung per Video finden Sie hier.
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