Die deutsche Wirtschaft stellt sich auf eine längere Krise ein. In vielen Betrieben werden jetzt die Kräfte gebündelt, indem Personal abgebaut oder Kolleginnen und Kollegen versetzt werden, um Kosten zu sparen. So dringend das auch in vielen Unternehmen geschehen muss, so genau sollten Sie als Betriebsrat hinschauen.
Diese Details hätte der Arbeitgeber besser nicht verschwiegen
Der Fall: Ein Kollege, der im Außendienst tätig war, sollte in eine andere Niederlassung versetzt werden, wo er künftig im Innendienst beschäftigt werden sollte. Darüber informierte der Arbeitgeber den Betriebsrat – ohne allerdings mitzuteilen, dass durch die Versetzung die Möglichkeit wegfiel, eine Provision zu verdienen. Die Kolleginnen und Kollegen des Betriebsrats stimmten der Versetzung daher nicht zu.
Das Urteil: Es war richtig, dass der Betriebsrat zu der Versetzung „Nein“ sagte. Zu Ihrem Informationsanspruch gehört es nämlich, dass Ihr Arbeitgeber Sie als Betriebsrat über alle Details der Versetzung und deren Folgen aufklärt. Das gilt vor allem für die finanziellen Folgen einer solchen Maßnahme. Der Arbeitgeber muss dann eine Aufstellung machen, wie die finanziellen Auswirkungen für die Kollegin oder den Kollegen vor der Versetzung und nachher sind (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 08.05.2024, 2 TaBV 81/23).
Notfalls nachfragen
Ohne Ihre Zustimmung wird für Ihren Arbeitgeber aus der geplanten Versetzung meistens nichts. Es sei denn, das zuständige Arbeitsgericht ersetzt auf einen entsprechenden Antrag des Arbeitgebers Ihre fehlende Zustimmung als Betriebsrat. Das haben die Richter im vorliegenden Fall abgelehnt.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Deshalb sollten Sie als Betriebsrat bei einer geplanten Versetzung das Schreiben, mit dem der Arbeitgeber Ihre Zustimmung einholen möchte, genau prüfen. Sprechen Sie außerdem immer mit der betreffenden Kollegin oder dem betreffenden Kollegen. Bleiben Fragen offen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber auffordern, die fehlenden Informationen schnellstmöglich innerhalb von einer Woche ab Zustellung der Versetzungsanzeige nachzuliefern.
Muster: So holen Sie sich die Informationen, die Sie als Betriebsrat brauchen
An die Geschäftsleitung
im Hause
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom …, mit dem Sie uns als Betriebsrat bitten, der geplanten Versetzung von Frau/Herrn … zuzustimmen.
Nach Erhalt des Schreibens haben wir unmittelbar das Gespräch mit der Kollegin bzw. dem Kollegen gesucht, um die Details zu besprechen.
Dabei hat sich herausgestellt, dass die geplante Versetzung für die Kollegin bzw. für den Kollegen finanzielle Nachteile haben könnte, weil durch den Arbeitsplatzwechsel die Chance auf den zusätzlichen Verdienst von Provisionen wegfällt.
Wir bitten Sie daher uns unverzüglich, spätestens aber bis zum … einen Vorher-/Nachher-Vergleich vorzulegen, aus dem sich die finanziellen Folgen der geplanten Versetzung ergeben.
Bis dahin können wir der Versetzung nicht zustimmen.
Für den Fall, dass wir die entsprechende Aufstellung bis zu dem benannten Tag nicht erhalten, müssen wir der Versetzung leider unsere Zustimmung verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Betriebsratsvorsitzende(r)
Stand (23.09.2024)