Eine fristlose Kündigung wegen WhatsApp-Nachricht ist gerechtfertigt. Schnell getippt und auf Absenden gedrückt – und schon ist die Nachricht über Social Media verbreitet. Zum Überlegen ist da oft keine Zeit. Das kann böse enden. Vor allem, wenn ein Mitarbeiter über WhatsApp ein Gerücht über den Chef verbreitet. Deshalb sollten Sie als Betriebsrat Ihre Kollegen vor Klatsch und Tratsch in den Sozialen Medien warnen.
Dieses schlimme Gerücht rechtfertigt die fristlose Kündigung
Der Fall: Diese Nachricht war so unglaublich, die musste die Kollegin unbedingt loswerden. Kurz zuvor hatte sie in einem Café gehört, dass der Vater des Geschäftsführers, in dessen Firma sie beschäftigt war, ein verurteilter Vergewaltiger sei. Sofort danach schnappte sie sich ihr Smartphone und informierte eine Arbeitskollegin. Die ging sofort zum Chef. Folge: Die fristlose Kündigung für die Mitarbeiterin, die erst bei Ihrer Kündigung erfuhr, dass die von ihr verbreitete Behauptung falsch war.
Das Urteil: Die fristlose Kündigung gilt. Grobe Beleidigungen oder Verleumdungen, die nach Form und Inhalt den Betroffenen erheblich in seiner Ehre verletzen, sind ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Erst recht, wenn dem Arbeitgeber wegen der Schwere der falschen Behauptung eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist (LAG Baden-Württemberg, am 23.10.2019 veröffentlichtes Urteil vom 14.03.2019, 17 Sa 52/18). Eine fristlose Kündigung wegen WhatsApp-Nachricht ist also gerechtfertigt.
Mein Tipp als Betriebsrats-Anwalt: Hört der Arbeitgeber Sie als Betriebsrat zu einer solchen Kündigung an, sollten Sie sich sofort von dem betroffenen Kollegen die WhatsApp-Nachricht zeigen lassen und klären, was ihn zu der üblen Behauptung verleitet hat. Gerade über Social Media verbreitete Behauptungen werden oft missverstanden. Ist das der Fall, sollten Sie als Betriebsrat Ihre Bedenken gegen die Kündigung äußern.
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