Kündigung wegen zu spät kommen:
Frage: Ein neuer Mitarbeiter ist jetzt das dritte Mal zu spät zur Arbeit erschienen. Der Arbeitgeber bereitet deshalb seine Kündigung vor und hört mich als Betriebsrat dazu an. Gibt es Bedenken von Ihrer Seite aus, dieser Kündigung zuzustimmen und wenn ja, welches sind dies und wie gehe ich als Betriebsrat am besten damit um?
Antwort: Ja, die gibt es. Aber dazu sollten Sie sich die Anhörung genau anschauen und im Zweifel noch einmal beim Arbeitgeber nachfragen: Der Arbeitgeber muss den von der Kündigung bedrohten Kollegen nämlich zuvor mindestens zweimal wegen verspäteter Arbeitsaufnahme abgemahnt haben. Ist das nicht der Fall, sollten Sie als Betriebsrat der Kündigung wegen zu spät kommen unbedingt widersprechen. Denn dann ist die Kündigung nicht rechtmäßig und Sie als Betriebsrat sollten für den Kollegen von Betriebsratsseite aus widersprechen.
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