
„4 Wochen unentschuldigt gefehlt: Erwirbt der Kollege in dieser Zeit noch neuen Urlaub?“
Frage: Erwirbt ein Kollege Urlaubsansprüche auch dann, wenn er unentschuldigt der Arbeit fernbleibt? Im konkreten Fall sind es bereits vier Wochen, in denen unser Kollege ununterbrochen




