
Kündigungsschutz: SBV-Kenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft alleine reicht nicht
Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen haben besondere Rechte gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherren, wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht. Dabei spielt jedoch eine Rolle,




