Wenn’s nicht anders geht, darf auf dem Parkplatz gestreikt werden
Manchmal muss man auch um seine Rechte kämpfen. Notfalls mit einem Streik. Jetzt ist endlich die Frage geklärt, ob und wann ein Arbeitskampf auf dem Firmenparkplatz erlaubt ist.
Nur 65 Personen auf 30.000 m2
Der Fall: Es ging um einen Haustarifvertrag bei Amazon. Den wollte die Gewerkschaft mit Hilfe eines Streiks auf dem Firmenparkplatz erkämpfen. Doch des Handelsriese wehrte sich bis vors höchste Gericht der Bundesrepublik, obwohl nur 65 Personen an dem Arbeitskampf teilnahmen.
Das Urteil: Doch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lehnte die Verfassungsbeschwerde ab. Die höchsten deutschen Richter halten Streiks auf dem Firmenparkplatz für zulässig, sofern
- die Gewerkschaft keine andere Möglichkeit hat, die arbeitswilligen Kolleginnen und Kollegen anzusprechen und
- die Fläche groß genug ist, damit der Betrieb des Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird.
Beides war beim Handelsriesen Amazon, dessen Firmenparkplatz 30.000 Quadratmeter groß ist, der Fall. Deshalb müssen die Grundrechte auf Eigentum und die ungestörte Gewerbeausübung vor dem Streikrecht der Gewerkschaft zurücktreten, wenn diese Ihre Kolleginnen und Kollegen nirgendwo anders als auf dem Firmenparkplatz erreichen kann (BVerfG, Beschluss vom 05.08.2020, 1 BvR 719/19).
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