Männer, Frauen und …: So läuft das mit der Sitzverteilung im Betriebsrat
Die Wahl zum Betriebsrat ist schon schwierig genug. Richtig kompliziert wird es aber, wenn es um die Verteilung der Betriebsratssitze nach dem Geschlecht geht. Das Gesetz verlangt nämlich, dass das Geschlecht, das in der Minderheit ist, bei der Besetzung der Arbeitnehmervertretung berücksichtigt werden muss. Das allein ist schon eine Wissenschaft für sich. Und demnächst kommt auch noch das 3. Geschlecht dazu.
Die Minderheit verdient Schutz
In jedem Betrieb ist ein Geschlecht in der Unterzahl. Oft sind das die Frauen. Logisch, dass dieses Geschlecht, dem die Minderheit der Mitarbeiter angehört, im Betriebsrat repräsentiert sein muss (§ 15 Abs. 2 BetrVG).
§ 15 Abs. 2 BetrVG
Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus drei Mitgliedern besteht.
So berechnen Sie die Sitze des Minderheitengeschlechts
Das klingt einfach, ist es aber nicht. Die Zahl der Vertreter des Minderheitsgeschlechts im Betriebsrat lässt sich in der Praxis am besten so berechnen:
Wie viele Sitze es mindestens sein müssen
Zunächst muss festgestellt werden, wie viele Sitze im Betriebsrat mindestens an das Minderheitsgeschlecht gehen. Das geht am leichtesten, in dem Sie die Anzahl der Kolleginnen und Kollegen in einer Tabelle nebeneinander eintragen und durch 1, 2, 3 usw. dividieren. In diesem Beispiel sind im Betrieb 30 Männer und 20 Frauen beschäftigt.
Männer | Frauen | |
: 1 | 30 | 20 |
: 2 | 15 | 10 |
: 3 | 10 | 6.6 |
Das Minderheitengeschlecht – im Beispielsfall die Frauen – bekommt mindestens so viele Sitze, wie sich aus dieser Berechnung der Höchstzahlen (in rot) ergibt. Bei einem dreiköpfigen Betriebsrat erhalten die Kolleginnen in Ihrem Betrieb also mindestens 1 Sitz.
Die weitere Berechnung richtet sich nur nach dem Wahlsystem, das in Ihrem Betrieb angewendet wird, also nach der Mehrheits- oder Verhältnismäßigkeitswahl.
Die Mehrheitswahl findet Anwendung, wenn in Ihrem Betrieb regelmäßig zwischen 5 und 50 Kolleginnen und Kollegen beschäftigt sind. Zwischen 51 und 100 Kolleginnen und Kollegen kann die Mehrheitswahl zwischen Ihnen als Betriebsrat und dem Arbeitgeber vereinbart werden. Da dies häufig geschieht und vor allem in kleineren Betrieben die Berechnung des Minderheitsgeschlechts oft schwerfällt, erfolgt die weitere Berechnung am Beispiel der Mehrheitswahl.
3 Schritte: So werden die Sitze verteilt
erledigt | ||
Schritt Nr. 1 | Listen Sie beim Minderheitsgeschlecht die Kandidaten der Reihenfolge nach untereinander auf. | |
Schritt Nr. 2 | Besetzen Sie den Sitz, der dem Minderheitsgeschlecht zusteht, mit dem Bestplatzierten dieser Rangfolge. | |
Schritt Nr. 3 | Die restlichen Sitze erhalten – ohne Berücksichtigung des Geschlechts – die Kandidaten, die das beste Ergebnis bekommen haben. |
Das 3. Geschlecht: Was das für die nächste Wahl bedeutet
Nach dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch die geschlechtliche Identität geschützt. Dieser Schutz beschränkt sich nicht nur auf das männliche und weibliche Geschlecht, sondern zusätzlich auf solche Arbeitnehmer, die dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind. Die Rede ist vom so genannten 3. Geschlecht, das allerdings erst zur nächsten Betriebsratswahl 2022 personenstandsrechtlich anerkannt wird.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Bei künftigen Betriebsratswahlen wird also – solange das BetrVG nicht geändert wird – der Wahlvorstand feststellen müssen, ob wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Belegschaft dem 3. Geschlecht angehören und dies bei der Verteilung der Sitze zu berücksichtigen haben.
Einen kostenlosen Download zur Bestellung eine Wahlvorstandes für die JAV-Wahl finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Betriebsrat finden Sie hier. Bei Betriebsrat heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Betriebsrat notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Betriebsrat heute Ihnen geben wird.