Der Kanzler hat ein Machtwort gesprochen und damit die unbeliebte Ampel-Koalition beendet. Für ihn heißt das: Erst die Vertrauensfrage stellen und dann Neuwahlen. Doch die Regierungskrise hat nicht nur Folgen für die Politik in Berlin, sondern ganz konkret auch für Ihre Dienststelle.
Diese besonderen Arbeitsverhältnisse sind jetzt gefährdet
Weil die Ampel aus ist, stehen nun viele Dienststellen an der Kreuzung und wissen nicht weiter. Das gilt vor allem für die Personalplanung: Der Haushalt wird infolge des Scheiterns nicht mehr verabschiedet. Es kommt wohl nur noch zu einem vorläufigen Haushalt. Die Folge: Viele Dienststellen wissen nicht wirklich, wie viele finanzielle Mittel für das nächste Haushaltsjahr zur Verfügung stehen. Das wird sich vor allem auf ein spezielles befristetes Arbeitsverhältnis auswirken. Im öffentlichen Dienst gibt es nämlich einen ganz besonderen sachlichen Befristungsgrund: die Haushaltsmittel. Danach können Kolleginnen und Kollegen befristete beschäftigt werden, wenn sie aus Haushaltsmitteln vergütet werden, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG). Doch genau diese Haushaltsmittel stehen in vielen Dienststellen wegen des Koalitionsbruchs und des nicht verabschiedeten Haushalts auf der Kippe.
Stand (25.11.2024)