Im förmlichen Wahlverfahren ist die Wählerliste ein wichtiger Bestandteil. Fehler bei der Auslegung oder bei der Führung der Liste können schnell dazu führen, dass die Wahl angefochten wird. Deshalb ist es wichtig, die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten. Besondere Aufmerksamkeit verlangt dabei die ordnungsgemäße Auslegung der Liste der Wahlberechtigten. Denn nur wenn alle Wahlberechtigten tatsächlich die Möglichkeit haben, die Liste einzusehen und mögliche Fehler rechtzeitig zu melden, ist eine ordnungsgemäße Wahl gewährleistet.
Die Wählerliste muss zugänglich sein
Unmittelbar nach der Bestellung des Wahlvorstands ist die Wählerliste an- und auszulegen. Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe muss die Liste für die Beschäftigten zugänglich sein. Dabei reicht es nicht aus, die Liste lediglich intern vorzuhalten oder ausschließlich elektronisch bereitzustellen. Die Bekanntmachung muss „in geeigneter Form“ erfolgen. Das bedeutet insbesondere, dass die Wahlberechtigten die Unterlagen ohne besondere Hürden einsehen können müssen. Eine elektronische Bekanntmachung des Wahlausschreibens ist bei SBV-Wahlen nicht vorgesehen. Für die Praxis bedeutet das: Nutzen Sie digitale Wege nur ergänzend zum klassischen Aushang.
Wichtig: Der Zugang zur Wählerliste muss für die Beschäftigten unkompliziert und betriebsnah möglich sein. Vermeiden Sie Orte, die nur schwer erreichbar oder mit Hemmschwellen verbunden sind, denken Sie an Barrierefreiheit! Achten Sie auch darauf, dass die Wahlunterlagen in geeigneter und gut lesbarer Schriftart und Schriftgröße vorliegen.
Muster: Bekanntmachung der Wählerliste
Auslegung der Liste der Wahlberechtigten
Die für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung wahlberechtigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen sind in einer Liste aufgeführt. Die Liste liegt in [Ort der Auslegung] zur Einsichtnahme aus. Berechtigt zur Einsichtnahme in die Wählerliste ist jeder Wahlberechtigte sowie jeder Beschäftigte, der ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Wahl glaubhaft macht. Sie können innerhalb von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens am bis zum beim Wahlvorstand schriftlich Einspruch gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten einlegen. Zusammen mit der Wählerliste liegt auch die Wahlordnung für Schwerbehindertenvertretungen zur Einsicht aus.
Ort, Datum Wahlvorstand
Muster: Wählerliste ganz einfach als Excel-Übersicht
– Lfd. Nr.
– Familienname
– Vorname
– Geburtsdatum
– Betrieb/ Dienststelle
– Unterlagen schriftliche Stimmabgabe ausgehändigt am
– Unterlagen übersandt am
– Persönliche Stimmabgabe
– Schriftliche Stimmabgabe
– Berichtigungen/ Ergänzungen
– Bemerkungen
Person 1
Person 2
Person 3
Person 4
Person 5
(Stand: 24.06.2026)

