Aktuelles für Mitbestimmungsorgane

So fördern Sie Ziele und Maßnahmen der Inklusionsvereinbarung
Sie haben nun die Ziele gemeinsam mit Ihren Verhandlungspartnern festgelegt. Aber wir kennen es aus der Politik: Praktisch erreicht ist damit leider noch nichts! Sie

„Betriebliche Altersvorsorge: Wie weit geht unsere Mitbestimmung?“
Frage: Unser Arbeitgeber möchte auf Anraten seines Versicherungsberaters eine betriebliche Altersvorsorge einführen. Als Betriebsrat finden wir das natürlich erstklassig. Allerdings fragen wir uns dabei auch, wie

Personalratsschulungen: Ohne diese Angaben muss der Dienstherr die Kosten nicht zahlen
Fortbildung ist für Sie als Personalrat wichtig. Schließlich sollen Sie mit Ihrer Dienststellenleitung auf Augenhöhe verhandeln können. Dazu gehört aber auch, dass im Vorfeld bei

Hamburger Modell: Die Wiedereingliederung ist auch im Schnellverfahren möglich
Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen haben einen Anspruch auf stufenweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“. Und sie können diesen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber notfalls auch im

Jubiläumszahlungen: Wie sieht es hier mit der Mitbestimmung als Betriebsrats aus?
Frage: Unsere Kolleginnen und Kollegen bekommen bisher bei einer Betriebszugehörigkeit von 10, 20 oder 25 Jahren eine Jubiläumszahlung in Höhe von 500 €, 1.000 € bzw.

Pflichtverstoß: Was der Dienstherr duldet, ist kein Kündigungsgrund
Ein Auge zugedrückt hatte ein Arbeitgeber über mehrere Jahre. Dann kündigte er. Doch was lange geduldet wird, kann kein Kündigungsgrund mehr sein. Auch nicht im
Über Uns
„Praktimedia“ steht für die Aufbereitung von Inhalten unserer Publikationen, Ratgeber und Informationsdienste ausgerichtet auf Ihre Praxis als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung. Eben Medien für die Praxis.
Es geht uns darum, komplizierte Gesetze und Vorschriften für Sie als Betriebsrat, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung in praktisches, anwendungsorientiertes Wissen zu übersetzen, damit Sie immer auf der sicheren Seite sind. Egal was sich ändert, egal welche neuen Regeln der Gesetzgeber und die Gerichte aufstellen. „Praktische Medien – Praktimedia“ – das ist unser Versprechen für Sie.
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