„Mutterschutz und Betriebsrat: Darf der Arbeitgeber uns bei diesem Thema übergehen?“
Frage: Unser Arbeitgeber versucht uns als Betriebsrat bei einigen Themen zu umgehen. Beim Mutterschutz zum Beispiel lässt er überhaupt nicht zu, dass wir uns zugunsten der betroffenen Kollegin einsetzen. Darf er das oder behindert er durch sein Verhalten unsere Tätigkeit als Betriebsrat?
Antwort: Mutterschutz ist in erster Linie tatsächlich eine Angelegenheit zwischen dem Arbeitgeber und der betroffenen Kollegin. Mitbestimmungsrechte können hier gar nicht geltend gemacht werden, da es sich um Fragen des individualrechtlichen Arbeitsverhältnisses handelt. Das heißt, dass Sie darauf achten müssen, dass Sie als Betriebsrat ihre Beratungsfunktion nicht überschreiten und sich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten bewegen. Als Betriebsrat heben Sie hier letztlich nur die Rolle des Kontrolleurs, das heißt, sie können genau beobachten, ob die gesetzlichen Vorschriften, etwa bei den Beschäftigungsverboten, vom Arbeitgeber eingehalten werden. Außerdem müssen Sie als Betriebsrat vom Arbeitgeber unaufgefordert über jede bekannt gewordene Schwangerschaft sofort unterrichtet werden. Zum Schutz des Persönlichkeitsrechts Ihrer Kollegin gilt jedoch eine Ausnahme: Als Betriebsrat haben Sie keinen Anspruch auf Unterrichtung über die Schwangerschaft, wenn
- die Kollegin der Weitergabe der Information widerspricht und
- kein konkreter Anlass zur Annahme besteht, dass die Mutterschutzbestimmungen in Ihrem Betrieb verletzt werden.
Näheres zum Thema Antrag auf Elternzeit finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Betriebsrat finden Sie hier. Bei Betriebsrat heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Betriebsrat notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Betriebsrat heute Ihnen geben wird.