Maske bei hohen Temperaturen tragen
Maske auf bei 33 Grad: Daran führt leider kein Weg vorbei
Draußen 33 Grad, drinnen Maske. Was für eine Belastung für Ihre Kolleginnen und Kollegen. Darum sollten Sie als Betriebsrat jetzt handeln.
1,50 Meter oder Maske
Es bleibt dabei: Ihre Kolleginnen und Kollegen müssen am Arbeitsplatz weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn nicht ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Diese Regel gilt auch nach Ablauf der Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung am 30.06.2021 weiter.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Bei Sommerhitze kann das lange Tragen der Maske aber schnell zu gesundheitlichen Problemen führen. Deshalb sollten Sie als Betriebsrat mit Ihrem Arbeitgeber jetzt im Sommer dringend zusätzliche Pausen einführen, in denen Ihre Kolleginnen und Kollegen die Maske ohne Gesundheitsgefährdung für andere herunternehmen können.
Näheres zum Thema Maskenpflicht im Betrieb Attest finden Sie hier.
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