Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund von Umständen, die in der Person des Arbeitnehmers begründet sind, gekündigt wird. Im Gegensatz zur krankheitsbedingten Kündigung ist hier nicht der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers der Auslöser, sondern andere Umstände, die den Arbeitnehmer daran hindern, seine Arbeitsleistung zu erbringen.
Typische Gründe, die zu einer personenbedingten Kündigung führen, können folgende sein Mangelnde Eignung, fehlende Qualifikation oder Fähigkeiten, unzureichende Leistungen, Verstöße gegen betriebliche Verhaltensregeln oder schwere Pflichtverletzungen.
Der Arbeitgeber muss jedoch sorgfältig prüfen, ob eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt ist. Dazu muss er dem Arbeitnehmer zunächst die Möglichkeit zur Verbesserung seiner Leistungen bzw. zur Weiterbildung zum Erwerb der erforderlichen Fähigkeiten geben. Er muss sich auch darüber im Klaren sein, ob die Gründe für die Kündigung dauerhaft sind oder sich in Zukunft ändern können.
Personenbedingte Kündigungen können für Arbeitgeber eine schwierige Angelegenheit sein, da sie oft mit langwierigen Rechtsstreitigkeiten verbunden sind. Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist sehr komplex und es ist daher wichtig, dass der Arbeitgeber bei einer solchen Kündigung fachkundige Unterstützung in Anspruch nimmt.
Bei einer personenbedingten Kündigung ist es für den Arbeitgeber wichtig, dem Arbeitnehmer die Kündigungsgründe transparent und nachvollziehbar darzulegen. Nur so kann eine einvernehmliche und für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden und ein langwieriger Rechtsstreit vermieden werden.
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