Eine krankheitsbedingte Kündigung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird, weil der Arbeitnehmer erkrankt ist. Ein Arbeitgeber kann eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer längeren Krankheit oder häufiger Kurzerkrankungen nicht in der Lage ist, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist jedoch nicht ohne weiteres möglich. Gesetzliche und arbeitsrechtliche Bestimmungen sind vom Arbeitgeber genau zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor einer Kündigung ausführlich beraten und ihm die Möglichkeit geben muss, seinen Gesundheitszustand zu verbessern. Auch andere Möglichkeiten, wie eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder eine Umschulung, müssen in Betracht gezogen werden, um den Arbeitnehmer weiter beschäftigen zu können.
Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann. Es muss nachgewiesen werden, dass die Krankheit tatsächlich eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsleistung darstellt und eine Besserung des Gesundheitszustandes nicht zu erwarten ist. Außerdem muss eine Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers vorgenommen werden, um festzustellen, ob eine Kündigung das mildeste Mittel zur Lösung des Problems ist.
Da krankheitsbedingte Kündigungen für den betroffenen Arbeitnehmer oft mit großen persönlichen Belastungen verbunden sind, sind sie ein sensibles Thema. Es ist daher wichtig, dass der Arbeitgeber bei einer solchen Kündigung sensibel vorgeht und alle rechtlichen Vorgaben einhält, um Konflikte und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
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