Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist die Interessenvertretung der Auszubildenden und der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Betrieb. Sie werden von den Auszubildenden und Arbeitnehmern unter 18 Jahren gewählt und haben das Recht, an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen.
Zu den Aufgaben der JAV gehört es, gegenüber dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat die Interessen der Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer zu vertreten. Sie können zum Beispiel bei der Gestaltung von Ausbildungsplänen mitwirken oder bei Problemen in der Ausbildung vermitteln.
Darüber hinaus haben die Mitglieder der JAV das Recht, an Schulungen teilzunehmen. So können sie ihre Kenntnisse in arbeitsrechtlichen und betrieblichen Fragen vertiefen. So können sie ihre Aufgaben als Interessenvertretung besser wahrnehmen und ihre Kollegen im Betrieb unterstützen.
In der Regel gehört die JAV dem Betriebsrat an und arbeitet eng mit ihm zusammen. In einigen Fällen kann es aber auch sinnvoll sein, eine eigene JAV zu gründen, wenn die Zahl der Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer im Betrieb entsprechend hoch ist.
Für die Mitbestimmung der Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer im Betrieb ist die Arbeit der JAV ein wichtiger Beitrag. Sie sorgen dafür, dass deren Interessen und Bedürfnisse gehört und berücksichtigt werden und tragen so zu einem positiven Betriebsklima bei.
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