Der Kündigungsschutz bezeichnet die gesetzlichen Regelungen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Kündigung schützen sollen. Ziel des Kündigungsschutzes ist es, Arbeitsplätze zu sichern und den Arbeitnehmern eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
In Deutschland ist der Kündigungsschutz in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt. So gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten. Es regelt u.a., dass eine Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen darf, z.B. aus betriebsbedingten oder personenbedingten Gründen. Außerdem muss der Arbeitgeber in der Regel eine Sozialauswahl treffen, um festzustellen, welche Arbeitnehmer von der Kündigung betroffen sind.
Darüber hinaus gibt es für bestimmte Personengruppen wie Schwangere oder Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz. Hier sollen zusätzliche Hürden für den Arbeitgeber geschaffen werden, um ungerechtfertigte Kündigungen zu verhindern.
Es gibt aber auch Fälle, in denen ein Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz genießt. Befristete Arbeitsverträge oder Probezeiten gehören dazu. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne besonderen Grund beenden.
Insgesamt ist der Kündigungsschutz ein wichtiges Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern und die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren. Der Kündigungsschutz verhindert, dass Arbeitnehmer willkürlich gekündigt und dadurch in ihrer Existenz bedroht werden.
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