Kündigung Anhörung Betriebsrat
Es gibt Regeln, die sind in Stein gemeißelt. Dazu gehört Ihre Anhörung als Betriebsrat bei einer Kündigung. Läuft dabei etwas schief, ist die spätere Kündigung unwirksam. Sogar dann, wenn Sie als Betriebsrat selbst die Trennung wollen.
So schnell verliert der Arbeitgeber den Prozess
Der Fall: Ein Lehrer hatte mehrere Tätowierungen, die nach Ansicht seines Arbeitgebers auf eine rechtsextreme Gesinnung hindeuteten. Die Folge: Der Pädagoge bekam die Kündigung.
Das Urteil: Die Kündigung ist unwirksam. Dabei beschäftigten sich die Richter noch nicht einmal mit dem Kündigungsgrund. Es reichte, dass der Arbeitgeber seinem Personalrat – wie der Betriebsrat im öffentlichen Dienst heißt – nicht alle Kündigungsgründe mitgeteilt hatte (LAG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019, 15 Sa 1496/19).
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Ein Fehler bei der Anhörung macht jede Kündigung per se unwirksam. Das gilt auch, wenn Sie als Betriebsrat sogar selber eine Trennung von dem betroffenen Kollegen begrüßen. Ist das der Fall, sollten Sie im Rahmen der Anhörung beim Arbeitgeber noch fehlende Informationen einholen.
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