Fristlose Kündigung Betriebsrat
Einmal kündigen ist nicht genug. Liegt ein fristloser Kündigungsgrund vor, kündigen viele Arbeitgeber doppelt: Einmal fristlos und zusätzlich noch einmal ordentlich. Das ist nicht ungewöhnlich, bedarf aber einer besonderen Anhörung des Betriebsrats.
Das ist der Grund für die doppelte Kündigung
Fristlose Kündigungen stehen fast immer auf wackligen Beinen. Schließlich weiß der Arbeitgeber nicht, ob der Arbeitsrichter im späteren Kündigungsschutzprozess den Kündigungsgrund für ausreichend hält, oder nicht.
Gerade, wenn sich der Arbeitgeber nicht sicher ist, ob der Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung ausreicht, wird deshalb oft doppelt gekündigt. Erklärt das Arbeitsgericht die fristlose Kündigung für unwirksam, bleibt immer noch die Chance, dass die ordentliche Kündigung Bestand hat.
Bei einer solchen fristlosen Kündigung in Verbindung mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung müssen Sie als Betriebsrat natürlich besonders angehört werden. Nur, wenn dies wie in dem folgenden Muster geschieht, ist die Anhörung ordnungsgemäß:
Doppelte Kündigung: Nur, wenn Sie als Betriebsrat so angehört werden
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
wir beabsichtigen, Herrn … fristlos, hilfsweise ordentlich zu kündigen.
Herr … hat folgende Sozialdaten:
Alter: …
Eintrittsdatum in unser Unternehmen: …
Betriebszugehörigkeit: … Jahre … Monate
Familienstand: …
Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder: …
Kündigungsgründe: …
Durch diese erhebliche Pflichtverletzung hat Herr … das für den Bestand des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört.
Wir bitten Sie, der beabsichtigten Kündigung zuzustimmen.
Zugleich wollen wir Herrn … hilfsweise auch ordentlich fristgemäß unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats, also zum …, kündigen. Dazu bitten wir Sie ebenfalls um Ihre Zustimmung.
Näheres zum Thema Anhörung finden Sie hier.
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