Manche Personalräte sind noch richtig „Old School“: Smartphones, Tablets und Apps – das war’s für viele dann auch schon mit moderner Technik. Selbst jüngere Personalratskollegen kennen sich mit Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz kaum aus. Das macht nichts. Denn als Personalrat haben Sie jede Menge Mitbestimmungsrechte, die Sie schnell zum Schutz der Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Dienststelle nutzen können.
KI: Diese Ängste haben Ihre Kolleginnen und Kollegen
Die Einführung von KI-Systemen in Ihrer Dienststelle löst bei vielen Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Dienststelle ein großes Unbehagen aus. In ersten Linie befürchten Ihre Kolleginnen und Kollegen, dass Künstlichen Intelligenz
- den eigenen Arbeitsplatz gefährdet und
- die persönliche Arbeitsleistung überwachen wird.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Nehmen Sie diese Ängste Ihrer Kolleginnen und Kollegen auf jeden Fall ernst. Künstliche Intelligenz ist ein sensibles Thema, bei dem Sie unbedingt Ihre Mitbestimmungsrechte als Personalrat nutzen sollten.
Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte
Bei kaum einer anderen Thematik sind Ihre Mitbestimmungsrechte als Personalrat so umfangreich, wie beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrer Dienststelle. Denn auf den Einsatz von KI sind ist die Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen anzuwenden.
Schnell-Check: So nutzen Sie alle Ihre Mitbestimmungsrechte
| Haben Sie als Personalrat, sobald die Einführung eines KI-Systems in Ihrer Dienststelle zur Debatte steht, | Ja | Nein |
| sofort Ihre Dienststellenleitung aufgefordert, Sie über die Planung des KI-Einsatzes zu informieren? | ||
| im Bedarfsfall bei Ihrer Dienststellenleitung die Hinzuziehung eines KI-Sachverständigen für Sie als Personalrat beantragt? | ||
| von Ihrer Dienststellenleitung verlangt, sie über die Einzelheiten des KI-Systems und dessen Einsatzmöglichkeiten aufzuklären? | ||
| die Beschreibung des KI-Systems verlangt? | ||
| das technische Datenblatt des KI-Systems angefordert? | ||
| die Dienststellenleitung aufgefordert, das KI-System und dessen Einsatz mit Ihnen zu beraten? | ||
| zunächst eine Rahmen-Dienstvereinbarung über den Einsatz der KI in Ihrer Dienststelle zu schließen? |
Haben Sie gerade alle Frage mit „Ja“ beantwortet, haben Sie Ihre Mitbestimmungsrechte rund um dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrer Dienststelle optimal genutzt.
Darum ist eine Rahmen-Dienstvereinbarung so wichtig
Steht ein KI-Einsatz in Ihrer Dienststelle an, sollten Sie schnell handeln und vorsorglich die wichtigsten Details so schnell wie möglich in einer KI-Rahmen-Dienstvereinbarung regeln.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Das kann schnell gehen und lässt sich auch einfach umsetzen. Denn anders als bei „normalen“ Dienstvereinbarungen wird in einer Rahmen-Dienstvereinbarung keine Regelung für einen konkreten Einzelfall getroffen.
Schnell-Check: Das gehört in eine KI-Rahmen-Dienstvereinbarung
| Enthält Ihre KI-Rahmen-Dienstvereinbarung | Ja | Nein |
| gemeinsame Zielsetzungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrer Dienststelle? | ||
| einvernehmlich festgelegte Leitlinien, die im dienstlichen Alltag beim KI-Einsatz eingehalten werden sollen? | ||
| klare Handlungsanleitungen für die Zusammenarbeit in bestimmten Situationen? | ||
| unmissverständliche Festlegungen über ein gemeinsames Verständnis bestimmter Begriffe oder Regelungen? | ||
| eindeutige Vereinbarungen über die Schaffung neuer Gremien (zum Beispiel eines Datenschutzausschusses), auf die bestimmte Aufgaben übertragen werden sollen? | ||
| konkrete Vorgaben über die erweiterte Einbindung bestimmter Organe in der Dienststelle (zum Beispiel Arbeitsschutzausschuss)? |
Haben Sie als Personalrat gerade diese Fragen ausnahmslos mit „Ja“ beantwortet, haben Sie schon einmal die Grundregeln für den Umgang und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Ihrer Dienststelle festgelegt.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: In Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie als Personalrat unbedingt Lösungswege anbieten, nach denen eine Überwachung in der Praxis durch technische Anpassung nur mit Ihrer Zustimmung erfolgen. Zum Beispiel bei einem neuen KI-System durch eine Zugangsberechtigung für beide Seiten.
Formale Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Formal betrachtet handelt es sich bei einer KI-Rahmen-Dienstvereinbarung um eine ganz normale Dienstvereinbarung. Damit gelten für deren Abschluss die allgemeinen personalvertretungsrechtlichen Voraussetzungen. Nur wenn diese eingehalten werden, ist die Rahmen-Dienstvereinbarung auch wirklich wirksam. Ob dies bei Ihrer KI-Vereinbarung der Fall ist, prüfen Sie ganz schnell mit dem folgenden Schnell-Check:
Schnell-Check: Nur so ist Ihre KI-Rahmen-Dienstvereinbarung auch wirksam
| Ja | Nein | |
| Die Rahmen-BV ist zwischen Ihnen als Personalrat und Ihrer Dienststellenleitung geschlossen worden. | ||
| Sie ist schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten unterschrieben worden. | ||
| Anschließend haben Sie due Rahmen-BV an geeigneter Stelle in Ihrer Dienststelle, also z. B. am Schwarzen Brett, bekanntgegeben. |
Haben Sie gerade 3 Mal „Ja“ angekreuzt, haben Sie alle Formalien, die an eine Rahmen-BV gestellt werden, erfüllt.
7 Vorteile: So profitieren Sie als Personalrat von einer KI-Rahmen-Dienstvereinbarung
Eine KI-Rahmen-Dienstvereinbarung macht vor allem Ihnen als Personalrat das Leben leichter. Insbesondere beim Einsatz noch unbekannter Systeme in Ihrer Dienststelle. Das sind Ihre Vorteile:
| Vorteil Nr. 1 | Sie bekommen als Personalrat hinsichtlich Ihrer Beteiligung bei der Einführung neuer Technik klare Verhältnisse. |
| Vorteil Nr. 2 | Durch eindeutig festgelegte Schrittfolgen, nach denen Sie vorgehen können, riskieren Sie keinen Streit mit Ihrer Dienststellenleitung. |
| Vorteil Nr. 3 | Als Personalrat können Sie Hemmnisse und Skepsis Ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Dienststelle gegen Künstliche Intelligenz abbauen. |
| Vorteil Nr. 4 | Das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen als Personalrat und Ihrer Dienststellenleitung wird gestärkt. |
| Vorteil Nr. 5 | Der Grundstein für einfachere Verhandlungen über folgende Einzelbetriebsvereinbarungen wird einfacher. |
| Vorteil Nr. 6 | Durch die Hinzuziehung sachkundiger Kolleginnen und Kollegen an den Verhandlungstisch kann ein Sachverständiger überflüssig werden. |
| Vorteil Nr. 7 | Die Rahmen-Dienstvereinbarung hilft, Widersprüche zu früheren oder bereits laufenden Dienstvereinbarungen zu vermeiden. |
An diese 3 Punkte sollten Sie noch denken
| Punkt 1 | Legen Sie konkret fest, wie bei der Einführung der neuen KI verfahren wird. |
| Punkt 2 | Nehmen Sie Vorgaben zur Nutzung in die Rahmen-Dienstvereinbarung auf. |
| Punkt 3 | Regeln Sie den Datenschutz. |
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Das funktioniert bei einem Einsatz von künstlicher Intelligenz in Ihrer Dienststelle nicht. Versucht Ihre Dienststelle, eine KI einzuführen, ohne Sie als Personalrat entsprechend zu beteiligen, können Sie als Personalrat
- die Einigungsstelle anrufen
- ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht auf Verletzung Ihres Mitbestimmungsrechts in die Wege leiten,
- eine gerichtliche Anordnung beantragen, nach der Ihre Dienststellenleitung den KI-Einsatz zukünftig unterlassen muss (und zwar selbst dann, wenn es für deren Einsatz sachliche Gründe gibt), und
- die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen die Dienststellenleitung beantragen, wenn diese der gerichtlichen Anordnung nicht folgt.
Stand (17.02.25)

