Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte: Ab 01.11.2021 gilt das überall
So schnell geht das in der Pandemie: In der letzten Ausgabe hatten wir noch davon berichtet, dass einzelne Länder die Erstattung der Lohnfortzahlung an Arbeitgeber, bei denen sich ungeimpfte Kolleginnen und Kollegen in Quarantäne begeben müssen, bereits im September bzw. Oktober eingestellt haben. Das hat sich jetzt schon wieder geändert.
Was das für Ihren Betrieb bedeutet
Die Änderung sieht so aus: Durch einen gemeinsamen Beschluss der Gesundheitsminister aller Bundesländer gilt jetzt bundesweit: Ab 01.11.2021 bekommt Ihr Arbeitgeber – egal, in welchem Bundesland der Betrieb liegt – die geleistete Lohnfortzahlung nach § 56 IfSG nicht mehr erstattet.
Die Folge: Wer nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist und aufgrund einer behördlichen Anordnung, zum Beispiel
- wegen eines Kontakts zu einer infizierten Person oder
- aus einem Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt,
in Quarantäne muss, hat ab dem 01.11.2021 keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung mehr– und zwar bundesweit.
Wichtiger Hinweis: Wer erkrankt ist, erhält natürlich weiter seine Lohnfortzahlung.
Näheres zum Thema wann der arbeitgeber nach der Impfung fragen darf finden Sie hier.
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