2019 ist vorbei und damit auch der Resturlaub? Was tun, wenn Ihre Kollegen noch Resturlaubstage haben? Denn so einfach ist es nicht, diesen aus dem letzten Jahr mit in dieses zu nehmen. Es sei denn, der Arbeitgeber macht einen entscheidenden Fehler.
Keine automatische Übertragung ins neue Jahr
Die Übertragung von Resturlaubstagen ins neue Jahr ist nicht die Regel. Haben Ihre Kollegen im vergangenen Jahr ihren Urlaub nicht aufgebraucht, verfällt der Resturlaub zum 31.12.2019 (§ 7 Absatz 3 BUrlG). Ausnahme:
- der Urlaub konnte von Ihrem Kollegen aus persönlichen oder dringenden betrieblichen Gründen nicht genommen werden oder
- der Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung lassen die Übertragung von Resturlaub ins neue Jahr zu.
In beiden Fällen muss der Urlaub dann aber in der Regel bis zum 31.03.2020 genommen werden. Sonst verfällt er spätestens dann.
NEU: Dazu ist der Arbeitgeber jetzt verpflichtet
Doch ab dem letzten Jahr ist das anders: Im letzten Jahr ging der Resturlaub Ihrer Kollegen nicht mehr am Jahresende verloren, wenn der Arbeitgeber Ihren Kollegen
- nicht konkret aufgefordert hat, seinen Resturlaub zu nehmen und
- nicht rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub andernfalls am 31.12.2019 verfällt (LAG Köln, am 01.07.2019 veröffentlichtes Urteil vom 09.04.2019, 4 Sa 242/18).
Wichtiger Hinweis: Übertragener Resturlaub verfällt auch nicht mehr automatisch am 31.03.2020. Auch hier muss der Arbeitgeber Ihre Kollegen rechtzeitig über den möglichen Verfall an diesem Stichtag informieren und dazu aufgefordert haben, die unverbrauchten Urlaubstage aus 2019 zu nehmen.
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