Historisch hoch. So bezeichnete die zusammengerechnet größte gesetzliche Krankenversicherung die Krankheitstage im Jahr 2023 in deutschen Betrieben. Jetzt ist der neue AOK-Fehlzeitenreport da – und die Zahlen sind noch einmal gestiegen. Die Experten geben aber auch gleich ein Rezept, wie die Fehlzeiten wieder fallen können.
Spitzenwert pro Jahr schon erreicht
225 Krankheitsfälle pro 100 Mitglieder. So viele Fehlzeiten, wie im vergangenen Jahr, gab es noch nie. Bis jetzt. In diesem Jahr wurde der Spitzenwert aus 2023 bereits im August erreicht – und damit noch vor der Erkältungswelle im Herbst und Winter. In den vorherigen Jahren lag der Wert noch bei knapp 160 Fällen je 100 Mitglieder der Krankenkasse.
Was Sie als Betriebsrat jetzt tun sollten
Da können Sie als Betriebsrat natürlich nicht weiter zugucken: Geht es um die Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen haben Sie als Betriebsrat starke Mitbestimmungsrechte: Geht es nämlich um den betrieblichen Gesundheitsschutz, können Sie zwingend mitbestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Das heißt nichts anderes, als dass Sie zum Beispiel Maßnahmen zur Förderungen der Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen erzwingen können. Dazu gehören zum Beispiel eine bessere Integration von länger erkrankten Kolleginnen und Kollegen in den Betrieb.Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Setzen Sie sich für eine betriebliche Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb ein.
Stand (21.10.2024)