Alles andere als Einzelfälle: Als in der Corona-Pandemie die Kolleginnen und Kollegen der Dienststellenleitung ihre Impfpässe oder Genesenen-Nachweise vorlegen mussten, griffen manche auf gefälschte Papiere zurück. Wer erwischt wurde, erhielt die Kündigung. Die Fälle landen nun reihenweise vor Gericht. In den meisten Fällen werden Sie als Personalrat diese Kolleginnen und Kollegen wohl in Ihrer Dienststelle nicht mehr wiedersehen.
Fristlose Kündigung wegen Betrugs
Der Fall: Ein Justizbeschäftigter aus der Hauptstadt legte seiner Dienststelle mitten in der Corona-Pandemie, den erforderlichen Genesenen-Nachweis vor, um Zutritt zum Gericht zu bekommen und seiner Tätigkeit nachgehen zu können. Das war erforderlich, weil an seinem Arbeitsplatz physische Kontakte zu anderen Menschen nicht zu vermeiden waren. Ärgerlicherweise war der Kollege aber gar nicht an Corona erkrankt und genesen. Als sich herausstellte, dass der Nachweis gefälscht war, kündigte die Dienststelle fristlos.
Das Urteil: Die Richter übten keine Nachsicht. Wer einen gefälschten Nachweis über seine Genesung verwendet, begeht eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Rücksichtpflichten. Da half es dem Kollegen auch nicht, dass er bereits seit drei Jahren beschäftigt war (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 26.04.2022, 58 Ca 12302/21).
Wichtiger Hinweis: Eine vorherige Abmahnung kann sich Ihre Dienststellenleitung sparen, wenn für die Kollegin oder den Kollegen ohne weiteres erkennbar gewesen ist, dass ein solches Verhalten nicht hingenommen wird.
Näheres zum Thema Mitbestimmung bei Rückruf aus dem Office durch die Dienststellenleitung finden Sie hier.
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