Flexible Arbeitszeiten Urlaub
Frage: In unserer Firma geht es bei den Arbeitszeiten relativ flexibel zu. Die 5-Tage-Woche ist bei uns nicht i Stein gemeißelt. Manche Mitarbeiter kommen gelegentlich auch nur 3 oder 4 Mal pro Woche. Als Betriebsrat gefällt mir das überhaupt nicht. Ich würde gerne mehr Vollzeitjobs in unserer Firma sehen. Jetzt sorgt auch noch die Urlaubsberechnung für zusätzliche Sorgen. Ein Kollege hat im vergangenen Jahr 26 Wochen an allen 5 Tagen gearbeitet, 21 Wochen lang dagegen nur 4 Tage und 5 Wochen sogar nur 3 Tage. Er will wissen, ob er letztes Jahr seinen Urlaubsanspruch ausgeschöpft hat oder ob ihm noch Resturlaub zusteht, den er noch bis zum 31.03.2020 nehmen kann. Der Urlaubsanspruch für Vollzeitbeschäftigte beträgt 38 Tage. Wie rechne ich das richtig nach?
Antwort: Bei Kollegen, die unregelmäßige Arbeitszeiten haben, ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs nicht ganz unkompliziert. Noch schwieriger wird es, wenn die Arbeit nicht auf eine konstante tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit verteilt ist. In der Praxis treten bei der Berechnung des Urlaubs zudem immer Probleme auf, wenn ein Kollege im laufenden Kalenderjahr von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung wechselt oder umgekehrt. Dann muss die Dauer des zu gewährenden Urlaubs immer unter Berücksichtigung der individuellen Zahl von Wochen-Arbeitstagen umgerechnet werden.
Hinzukommt, dass der tarifliche Urlaubsanspruch sich genauso wie der gesetzliche immer auf eine 6-Tage-Woche bezieht. Daher ist von 312 regelmäßigen Arbeitstagen pro Jahr (52 Wochen x 6 Tage) auszugehen.
Die Zahl der Arbeitstage im Jahr 2019 berechnet sich bei dem Kollegen also wie folgt:
26 Wochen x 5 Tage (= 130 Tage)
+ 21 Wochen x 4 Tage (= 84 Tage)
+ 5 Wochen x 3 Tage (= 15 Tage)
—————————————–
= 229 individuelle Arbeitstage in 2019
Nach der Dreisatzmethode lässt sich so auch der Urlaubsanspruch berechnen:
38 Urlaubstage
x 229 individuelle Arbeitstage in 2019-12-18
: 312 regelmäßige Arbeitstage
————————————-
= 27,89 Urlaubstage
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