Entgelttransparenz gleicher Lohn für Frauen
Gleiches Geld wie Männer: So einfach können Frauen jetzt klagen
Frauen verdienen schlechter als Männer. Das ist kein Geheimnis. Sogar bei gleicher Qualifikation verdienen Ihre Kolleginnen rund 6 % weniger als männliche Kollegen – und zwar ohne jeden Grund. Seit 4 Jahren soll ein Gesetz das ändern. Doch erst ein neues Urteil macht es Frauen jetzt einfacher, die Lohndifferenz einzuklagen.
Der Arbeitgeber muss die Vermutung widerlegen
Der Fall: Sowohl das übertarifliche Grundgehalt, wie auch die Zulage einer Abteilungsleiterin lagen unter dem durchschnittlichen Verdienst vergleichbarer Arbeitnehmer. Diese Auskunft hatte der Arbeitgeber der Kollegin noch gegeben, weigerte sich aber, die Differenz nachzuzahlen. Die Kollegin klagte, weil sie glaubte, als Frau schlechter bezahlt zu werden. Doch der Arbeitgeber hielt dagegen: Mit dem Geschlecht habe die schlechtere Bezahlung nichts zu tun. Das sei nicht mehr als eine Vermutung.
Das Urteil: Die Annahme, wegen des Geschlechts beim Gehalt benachteiligt zu werden, reicht. Liegt das Gehalt einer Kollegin im Betrieb unter dem durchschnittlichen Gehalt einer männlichen Vergleichsperson, muss der Arbeitgeber darlegen, dass dies nicht daran liegt, dass die Kollegin eine Frau ist (BAG, Urteil vom 21.01.2021, 8 AZR 488/19).
Seit fast 4 Jahren gilt: Wer sich beim Gehalt benachteiligt fühlt, kann – wenn der Betrieb mehr als 200 Beschäftigte zählt – nach § 5 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) von Ihnen als Betriebsrat die Auskunft verlangen, wie hoch das durchschnittliche Vergleichsgehalt für die entsprechende Position ist.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Wendet sich eine Kollegin an Sie als Betriebsrat, können Sie wiederum Ihren Arbeitgeber auffordern, die gewünschte Auskunft zu erteilen. Einfacher ist es aber, eine Vereinbarung zu schließen, wonach der Arbeitgeber regelmäßig die Benachrichtigung der betreffenden Kollegin übernimmt. Nur so kommen Ihre Kolleginnen ohne Verzögerung und ohne lange Zuständigkeitsdiskussion zu Ihrem Recht.
Näheres zum Thema Betriebsrat und Besucherkonzept und die Mitbestimmung finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Betriebsrat finden Sie hier. Bei Betriebsrat heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Betriebsrat notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Betriebsrat heute Ihnen geben wird.