Gas, Öl und Strom sparen. Und zwar, so viel es geht. Das ist wegen des Ukraine-Kriegs in diesem Winter die Devise. Viele Arbeitgeber planen deshalb, ihre Arbeitnehmer in den kalten Monaten wieder im Home-Office zu beschäftigen, um Energie zu sparen. Das verlagert die Kosten aber nur auf Ihre Kolleginnen und Kollegen. Ein Überblick, wie teuer der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden diesen Winter wird – und wie Sie als Betriebsrat für Entlastung sorgen können.
Das Home-Office kann zur Kostenfalle werden
Keine eisglatten Straßen, keine verschneiten Wege. Stattdessen morgens mit einem warmen Kaffee gleich zu Hause an den Schreibtisch. Die Kinder in der Schule. Viele Kolleginnen und Kollegen, die vom Arbeitgeber gerade eine Beschäftigung im Home-Office angeboten bekommen, malen sich die Winterzeit am häuslichen Arbeitsplatz schön. Wenn da nicht die zusätzlichen Kosten wären, die infolge der Verlagerung der Arbeit vom Betrieb in die eigenen vier Wände vom Arbeitgeber eingespart und auf Ihre Kolleginnen und Kollegen umgewälzt werden. Achtung: Das Home-Office kann zur Kostenfalle werden!
Die Fachleute des Vergleichsportals Verivox haben jetzt ausgerechnet, welche Zusatzkosten auf Ihre Kolleginnen und Kollegen zukommen, die in diesem Winter das Angebot ihres Arbeitgebers annehmen und lieber im Home-Office arbeiten möchten. Und das ist nicht wenig.
Übersicht: Diese zusätzlichen Kosten kommen auf Ihre Kollegen zu
Verbrauch | Kosten für 120 Tage (€) | |
Notebook | 15 Watt, durchschnittlicher Verbrauch: 0,12 kWh pro Tag | 7,75 € |
Monitor | 20 Watt, durchschnittlicher Verbrauch: 0,16 kWh pro Tag | 10,34 € |
Kochen (statt Kantine) | 0,5 kWh pro Mahlzeit | 32,23 € |
Geschirrspüler | 0,45 kWh pro Tag bei 2 Mahlzeiten und 40 Grad pro Tag | 29,07 € |
Beleuchtung | 7 Watt LED-Schreibtischlampe: 0,056 kWh pro Tag | 3,62 € |
Heizkosten (Gas) | 120 Tage | 164,00 € |
Gesamtkosten Home-Office | 247,01 € |
Das heißt: Bietet Ihr Arbeitgeber einer Kollegin oder einem Kollegen eine Beschäftigung im Home-Office für die Winterzeit an, kostet das sie oder ihn mindestens 247,01 €, ohne dass es dafür einen Lohnausgleich gibt. Das heißt: Ihre Kollegin oder Ihr Kollege macht mit der Arbeit aus den eigenen vier Wänden diesen Winter ein dickes Minus!
Wichtiger Hinweis: Zwar kann jede Kollegin oder jeder Kollege bei der Einkommensteuer neuerdings eine Home-Office-Pauschale in Höhe von 600 € jährlich – also 5 € pro Tag – geltend machen. Dieser Steuerfreibetrag deckt die Kosten wegen der höheren Energiepreise jedoch nicht mehr vollständig. Bei manchen Kolleginnen und Kollegen lohnt sich die Pauschale aufgrund der jeweiligen Steuerklasse ebenfalls nicht.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Drängen Sie bei Ihrem Arbeitgeber auf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für alle Kolleginnen und Kollegen, die im Home-Office beschäftigt werden sollen oder können. Am besten schreiben Sie als Betriebsrat diese Extra-Zahlung des Arbeitgebers in die entsprechende Home-Office-Betriebsvereinbarung – oder erweitern eine bereits bestehende Betriebsvereinbarung entsprechend. Bisher haben nämlich bei weitem noch nicht alle Arbeitgeber von der Möglichkeit der steuerfreien Einmalzahlung von bis zu 3.000 € Gebrauch gemacht. Setzen Sie sich als Betriebsrat also ruhig für diese Sonderzahlung ein.
Näheres zum Thema Inflationsprämie für Mitarbeiter finden Sie hier.
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