1.500 € waren es in der Corona-Krise. Jetzt sollen es 3.000 € sein: Noch in diesem Jahr sollen Arbeitnehmer eine Inflationsprämie in Höhe von 3.000 € erhalten. Lesen Sie, wer den Bonus zahlt und wie Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Genuss des warmen Geldregens kommen.
Wer den Bonus zahlt
Nach dem 3. Entlastungspaket der Bundesregierung, das Bundeskanzler Olaf Scholz am 05.09.2022 vorgestellt hat, soll Ihr Arbeitgeber neben dem normalen Lohn einen einmaligen Bonus von bis zu 3.000 € an Ihre Kolleginnen und Kollegen zahlen können. Das Gute daran: Die Sonderzahlung bleibt
- steuer- und
- sozialabgabenfrei.
Was Sie als Betriebsrat damit zu tun haben
Fest steht: Steuer- und abgabefreie Leistungen vom Arbeitgeber können ein entscheidender Trumpf im Rennen um fehlende Fachkräfte werden und dafür sorgen, dass Ihr Unternehmen nach der Energiekrise personell die Nase vorn hat.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Machen Sie Ihren Arbeitgeber im nächsten Gespräch auf die neue Inflationsprämie aufmerksam und bieten Sie ihm den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Inflationsprämie an. Zwar können Sie als Betriebsrat nicht mitbestimmen, ob Ihre Geschäftsführung den Bonus zahlt oder nicht. Spätestens wenn darum geht, wie das Gesamtbudget unter Ihren Kolleginnen und Kollegen verteilt wird, sind Sie aber wieder mit im Boot (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).
Näheres zum Thema Coronaprämie finden Sie hier.
Sofortige Antworten auf alle Fragen zum Thema Betriebsrat finden Sie hier. Bei Betriebsrat heute finden Sie alle aktuellen Entwicklungen die Sie für Sie als Betriebsrat notwendig sind kompakt dargestellt. Mit vielen Hilfen, Checklisten, Betriebsvereinbarungen und Mustern. Direkt umsetzbar in die Praxis. Von Praktikern für Praktiker. Klicken Sie hier, um noch heute Ihren kostenlosen Gratistest zu starten und Sie werden sehen wie groß die Hilfe ist, die Betriebsrat heute Ihnen geben wird.