Weniger Bürokratie. Mehr Umweltschutz. Mit Digitalisierung lässt sich beides erreichen. Dann müssen Sie als Personalrat aber auch mitspielen. Dieses aktuelle Urteil zeigt, worauf Sie – und das nicht nur aus Umweltschutzgründen – ab sofort nicht mehr pochen können.
Zugriff auf digitale Files reicht aus
Der Fall: Eine Arbeitgeberin setzte in Ihrem Betrieb auf ein digitales Bewerbungssystem. Sogar auf Papier eingereichte Bewerbungen wurden digitalisiert. Als ein neuer Techniker eingestellt werden sollte, stellte die Arbeitgeberin ihrem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung die erforderlichen Unterlagen digital zur Verfügung. Doch die Kolleginnen und Kollegen verweigerten, obwohl alle mit Notebooks ausgestattet waren, unter Verweis auf die fehlende Vorlage der Bewerbungsunterlagen in Papierform ihre Zustimmung.
Das Urteil: Das höchste deutsche Arbeitsgericht ersetzte, wie die Bundesrechtsanwaltskammer am 18.04.2024 mitgeteilt hat, die Zustimmung bereits im Dezember. Demnach reicht es, wenn Sie als Betriebsrat von Ihrem Arbeitgeber im Anhörungsverfahren bei einer Einstellung Zugriff auf die digitalen Bewerbungsunterlagen erhalten (BAG, am 18.04.2024 bekannt gewordener Beschluss vom 13.12.2023, 1 ABR 28/22).