Ein Arbeitsunfall ist ein plötzliches, unbeabsichtigtes Ereignis, das während der Arbeit eintritt und zu einer Verletzung oder Erkrankung des Arbeitnehmers führt. Ein Arbeitsunfall kann sowohl physische als auch psychische Folgen haben und zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen.
Tritt ein Arbeitsunfall ein, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diesen unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Die Berufsgenossenschaft ist ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger, der für die Abwicklung von Arbeitsunfällen zuständig ist. Kommt der Arbeitgeber seiner Meldepflicht nicht nach, kann dies erhebliche Sanktionen nach sich ziehen.
Für den Arbeitnehmer ist es wichtig, nach einem Arbeitsunfall unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es empfiehlt sich auch, den Unfall in der eigenen Krankenakte zu dokumentieren und gegebenenfalls den Betriebsrat oder einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Arbeitnehmer hat in der Regel Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Arbeitsunfähigkeit sowie auf eine angemessene Behandlung und Rehabilitation.
Für den Arbeitgeber ist es wichtig, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu ergreifen. Dazu gehören die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel sowie die Schulung und Unterweisung der Arbeitnehmer. Die Verhütung von Arbeitsunfällen dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern auch der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens durch Vermeidung von Arbeitsausfällen und Schadensersatzforderungen.
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