Ab Herbst gibt’s 2.000 € Corona-Prämie für jeden Azubi
500.000 Millionen Euro wird sie kosten: Die neue Ausbildungsprämie für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die das Bundeskabinett am 17.06.2020 beschlossen hat. Die Prämie soll helfen, Auszubildungsplätze in der Covid-19-Pandemie zu erhalten. Wann das Geld fließt, hängt vom Ausbildungsvertrag ab.
Zuschuss für Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten
Die staatliche Förderung gibt’s für Betriebe mit nicht mehr als 249 Beschäftigten, die von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind und ihr geplantes Ausbildungsniveau halten. Den einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 € zahlt der Staat für jeden für das Jahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsbetrieb. Für jeden weiteren, über das bisherige Niveau hinausgehenden Ausbildungsvertrag fließen sogar 3.000 € Prämie. Hat Ihr Betrieb für 2020 also drei Ausbildungsplätze besetzt, macht das insgesamt 6.000 € (3 x 2.000 €) Zuschuss. Beschließt die Geschäftsführung zwei weitere Auszubildende einzustellen, kommen noch einmal 6.000 € (2 x 3.000 €) hinzu. Anspruch auf die Prämie haben auch Betriebe, die Azubis von Betrieben übernehmen, die jetzt in der Krise Insolvenz anmelden.
Fällt in Ihrem Betrieb wegen der Pandemie weniger Arbeit an, verzichtet die Geschäftsführung aber darauf, Auszubildende in Kurzarbeit zu schicken, übernimmt der Staat jetzt einen Teil der Vergütung für die Azubis. Bei einem Arbeitsausfall von mindestens 50 % zahlt der Staat für jeden Monat 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Ein gutes Argument für Sie als Betriebsrat, um Kurzarbeit für Azubis zu verhindern. Die Förderrichtlinie gilt übrigens bis zum 31.12.2020.
Eine Betriebsvereinbarung zur Übernahme von Auszubildenden finden Sie hier.
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