Nichts geht mehr? Von wegen: Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 nun doch noch das neue Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Eine Neuheit setzt Sie als Betriebsrat unter Druck.
Das ist das Ziel
Nach dem Kabinettsbeschluss soll bei der Betriebsratswahl 2026, die vom 01.03.2026 bis zum 31.05.2026 stattfindet, probeweise elektronisch abgestimmt werden dürfen.
Das Ziel: eine noch höhere Wahlbeteiligung. Bei der letzten Wahl im Jahr 2022 hatten bereits 72 % aller Wahlberechtigten deutschlandweit ihre Stimme abgegeben. Ab 2026 sollen es noch mehr werden. Vor allem Kolleginnen und Kollegen, die außerhalb des Betriebs – also zum Beispiel im Homeoffice – arbeiten, sollen so leichter ihre Stimme abgeben können, weil sie dann nicht mehr zum Wählen in den Betrieb kommen müssen.
Als Betriebsrat geraten Sie unter Zeitdruck, wenn das Gesetz wie geplant demnächst in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden sollte. Denn bis zur Wahl 2026 haben Sie dann nur noch ein knappes Jahr, um die elektronische Stimmabgabe in Ihrem Betrieb zu organisieren.
Stand (16.12.2024)