Betriebsratssitzung: Wann Sie sich jetzt wieder persönlich treffen dürfen
Endlich wieder an einem Tisch sitzen. Das wünschen sich in diesem Herbst auch viele Betriebsräte. Wegen der Covid 19-Pandemie finden in vielen Betrieben die Sitzungen des Betriebsrats immer noch als Videokonferenz statt. Jetzt ist aber klar: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen als Betriebsrat nicht verbieten, sich wieder persönlich zu treffen.
Verbot von Präsenzsitzung (Betriebsratssitzung persönlich)
Der Fall: Die Geschäftsführung eines Unternehmens, das Rehabilitationskliniken betreibt, hatte mit Hinweis auf die Pandemie seinem Gesamtbetriebsrat verboten, eine Präsenzsitzung abzuhalten. Das Infektionsrisiko sei bei überregionalen Zusammenkünften einfach zu groß.
Das Urteil: Das Verbot ist unzulässig. Wenn nach den am Veranstaltungsort geltenden Corona-Beschränkungen und entsprechenden betrieblichen Regelungen ein persönliches Treffen zulässig ist und zudem eine Wahl auf der Tagesordnung steht, die sich per Videokonferenz nicht abhalten lässt, darf die Sitzung als Präsenzveranstaltung abgehalten werden (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.08.2020, 12 TaBV 1015/20).
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Offen gelassen haben die Berliner Richter allerdings, ob auch Sitzungen ohne Wahlen wieder persönlich abgehalten werden dürfen. Als Betriebsratsvorsitzender sollten Sie das örtliche Infektionsgeschehen und die geltenden Pandemiebestimmungen genau im Auge behalten und im Zweifel aus Sicherheitsgründen solange wie nötig die Sitzungen nach wie vor als Videokonferenz abhalten. Da Beschlüsse per Video leider immer noch nicht zulässig sind und die Beschlussfassung im Umlaufverfahren lange dauern können, ist sicher abzuwägen, ob es wichtige und dringenden Beschlussbedarf gibt, um das Risiko des persönlichen Treffens einzugehen.
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