Mal spontan bei den Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz vorbeischauen. Das sollten Sie als Betriebsrat lieber mit Ihrem Arbeitgeber absprechen. Denn durch einen Besuch vor Ort, können schnell die betrieblichen Abläufe durcheinandergewirbelt werden. In solchen Fällen kann Ihr Arbeitgeber Ihnen verbieten, Ihre Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz zu besuchen. Umgekehrt können aber auch Sie als Betriebsrat Ihrem Arbeitgeber untersagen, Ihnen den Zutritt zu verweigern. Denn gerade, wenn Kolleginnen und Kollegen über besondere Belastungen klagen, brauchen Sie den Zugang. Respektiert Ihr Arbeitgeber das nicht, sollten Sie ihm die „gelbe Karte“ zeigen.
Muster: So zeigen Sie Ihrem Arbeitgeber die „gelbe Karte“
Der Betriebsrat der Firma: …
An die Geschäftsleitung im Hause
Behinderung der Betriebsratsarbeit unserer Kollegin und unseres Kollegen Frau/Herrn … und Frau/Herrn …
Sehr geehrte Damen und Herren,
am …, dem …, wollten unsere Betriebsratsmitglieder die Kollegin Frau … und der Kollege Herr den Arbeitsplatz … in der Abteilung … begehen. Der Zweck dieser Begehung war die Überprüfung der Bildschirmarbeitsplätze, konkret: die Kontrolle, ob die Vorschriften der Bildschirmarbeitsverordnung (BildschAO) erfüllt werden. Wir hatten Ihnen diese Arbeitsplatzbegehung und deren Zweck am … angekündigt und mit Ihnen abgestimmt, dass durch diese Maßnahme die organisatorischen Abläufe in unserem Betrieb, insbesondere in der Abteilung …, in der die Arbeitsplatzbegehung stattfinden sollte, nicht gestört werden. Sie hatten ausdrücklich keine Bedenken hinsichtlich der von der Kollegin Frau … und von dem Kollegen Herrn … geplanten Besichtigung der Arbeitsplätze. Die Begehung erfolgte – wie wir Ihnen ebenfalls im Vorgespräch mitgeteilt haben – aufgrund diverser Beschwerden der an den entsprechenden Arbeitsplätzen eingesetzten Kolleginnen und Kollegen über dauerhaft flackernde Bildschirme. Außerdem wurden Gesundheitsbedenken dahingehend geäußert, dass die Rechner an den Arbeitsplätzen seit einiger Zeit konstant summen. Aus diesen Gründen sehen wir als Betriebsrat Anlass genug, die entsprechenden Arbeitsplätze während der Arbeitszeit aufzusuchen und uns selbst ein Bild von der Situation zu verschaffen.
Bedauerlicherweise erklärte der angeblich in Ihrem Namen handelnde Kollege Herr … unseren vorbenannten Betriebsratsmitgliedern, dass beide keinen Zugang zu den beschriebenen Arbeitsplätzen erhalten würden. Die Betriebsratskollegin Frau … und der Betriebsratskollege Herr … erhielten trotz entsprechender Nachfrage keine Begründung für dieses Verhalten. Eine unmittelbare Rücksprache mit Ihnen als Arbeitgeber konnten wir nicht halten, da Sie sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Informationen Ihres Vorzimmers gerade in einer wichtigen Sitzung, deren Zweck uns nicht genannt wurde, befanden. Das Verhalten des in Ihrem Namen handelnden Kollegen Herrn … ist rechtswidrig, weil Mitglieder des Betriebsrats nicht an der Ausübung ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit gestört oder gehindert werden dürfen.
Als Betriebsrat fordern wir Sie hiermit dringend auf, dafür zu sorgen, dass sich ein solches Verhalten nicht wiederholt. Unsere beiden Betriebsratskollegen Frau … und Herr … werden am … in der Zeit von … bis … Uhr den nächsten Versuch unternehmen, die beschriebenen Arbeitsplätze zu begehen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Störung der Betriebsratsarbeit sogar strafbar ist. Als Betriebsrat gehen wir aber davon aus, dass sich eine solche Behinderung unserer Amtstätigkeit nicht wiederholt.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)
…, den …
(Stand: 21.10.2025)

