„Arztbesuche in der Arbeitszeit: Darf unser Chef das verbieten?“
Frage: Unser Arbeitgeber hat offenbar den Eindruck, dass einige Kolleginnen und Kollegen die bislang großzügig gehandhabte Regelung, auch während der Arbeitszeit zum Arzt gehen zu dürfen, offensichtlich als Freibrief sehen, um sämtliche Arztbesuche in die Arbeitszeit zu legen. Das möchte er jetzt beenden. Wie ist die rechtliche Lage?
Antwort: Ihr Arbeitgeber muss es keinesfalls dulden, dass eine Kollegin oder ein Kollege, statt zu arbeiten, zum Arzt geht. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch, demzufolge Ihre Kolleginnen und Kollegen berechtigt wären, den Arztbesuch in die Arbeitszeit zu legen. Doch weil der Arztbesuch während der Dienststunden in vielen Betrieben inzwischen gängige Praxis ist, glauben viele Arbeitgeber, ihren Arbeitnehmern diese Freiheit einräumen zu müssen. Doch das stimmt nicht. Alle Ihre Kolleginnen und Kollegen sind nämlich grundsätzlich verpflichtet, Arztbesuche in die Freizeit zu legen (BAG, Urteil vom 16.12.1993, Aktenzeichen: 6 AZR 236/93).
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Weisen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen darauf hin, dass Arztbesuche grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen haben, da andernfalls eine Abmahnung drohen kann. Geht es nicht anders, sollten Ihre Kolleginnen und Kollegen sich vom Arzt bescheinigen lassen, dass ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich war.
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