Die Frist haben wir verpasst. Deutschland hat es nicht geschafft, bis zum 07.06.2026 die neue Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen. Im Herbst wird es wohl auch nichts. Wahrscheinlich wird das neue Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) erst 2027 in Kraft treten. Als Betriebsrat sollten Sie trotzdem vorbereitet sein. Mit diesem Antrag können Sie jederzeit Einsicht in die Brutto-Gehaltslisten verlangen, um die Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen in Ihrem Betrieb zu verbessern.
Wie Sie ab sofort mehr über Lohngerechtigkeit in Ihrem Betrieb erfahren
Der Betriebsrat
der Firma …
An die Geschäftsführung
im Hause
…, den …
Antrag auf Einsicht in die Bruttogehaltslisten
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
als Betriebsrat beantragen wir hiermit die Einsichtnahme in die aktuellen, namentlichen Bruttolohn- und Gehaltslisten aller Beschäftigten des Betriebs (§§ 80 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG, 13 Absatz 2 und 3 EntgTranspG). Wir stellen den Antrag zwecks Erfüllung unserer gesetzlichen Überwachungsaufgaben – insbesondere im Hinblick auf das Entgeltgleichheitsgebot von Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit („Gender Pay Gap“). Deshalb bitten wir, uns die Einsicht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten ausdrücklich zu gewähren und die Listen zu den genannten Zwecken entsprechend aufzubereiten. Um unserem Einsichtsrecht Genüge zu tun, müssen die Entgeltlisten die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
1. nach Geschlecht aufgeschlüsselt sein.
2. alle Entgeltbestandteile lückenlos enthalten, das heißt neben dem Grundgehalt auch eventuelle übertariflichen Zulagen, Prämien, Boni sowie individuell ausgehandelte Sonderzahlungen.
3. nach vergleichbaren Tätigkeiten bzw. Beschäftigungsgruppen vorsortiert sein, um eine Prüfung des statistischen Median-Entgelts zu ermöglichen.
Der Grund für die Stellung des Antrags ist, dass uns als Betriebsrat konkrete individuelle Auskunftsverlangen von Beschäftigten vorliegen. Für die Einsichtnahme benennen wir als Betriebsrat folgende Mitglieder des Betriebsausschusses/Beauftragte:
– Frau …
– Herr …
– Frau …
Wir bitten bis zum … um Bereitstellung und elektronische Einsichtnahme bzw. Terminvereinbarung in der Personalabteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Betriebsratsvorsitzende(r)
(Stand: 07.09.2026)

