39 Grad. 40 Grad. 41 Grad. Ein Hitzerekord jagt gerade den anderen – und der Sommer ist noch lange nicht vorbei. Im August rechnen die Meteorologen mit einer sehr stabilen Hochdrucklage. Das heißt: Noch mehr Hitze. Viele Kolleginnen und Kollegen halten es in der Dienststelle bei den hohen Temperaturen kaum noch aus. Jetzt sind Sie als Personalrat gefragt, darauf zu achten, dass die Dienststellenleitung ihre Sommer-Pflichten beachtet.
Steigende Temperaturen: Was Ihre Dienststellenleitung jetzt tun muss
Die WM ist vorbei. Doch der Sommer geht weiter. Jetzt geht es um die Sommerprobleme, die umso ernster werden, je heißer es wird. Als Personalrat sind Sie dabei in der Pflicht, denn es ist Ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass es in Ihrer Dienststelle nicht zu heiß hergeht. Es gibt klare gesetzliche Grenzen, auf die Sie Ihre Dienststellenleitung hinweisen sollten, wenn die Temperaturen klettern und klettern.
Hitze am Arbeitsplatz: Das sind die gesetzlichen Grenzen
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Das schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor Steigt die Temperatur auf 30 Grad heißt es: Maßnahmen ergreifen! Kein Problem, wenn Sie in Ihrer Dienststellenleitung
eine Klimaanlage haben. Doch Schätzungen zufolge ist das bei weniger als 40 % der Amtsstuben der Fall. Deshalb sollte Ihre Dienststellenleitung nach den Vorschlägen des Gesetzgebers auf diese bespielhaften Maßnahmen setzen (ASR A3.5 Raumtemperatur).
7 Maßnahmen: Was der Gesetzgeber empfiehlt
Maßnahme Nr. 1: effektive Steuerung des Sonnenschutzes (zum Beispiel: Jalousien auch nach
Feierabend geschlossen halten).
Maßnahme Nr. 2: effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (zum Beispiel: Nachtauskühlung).
Maßnahme Nr. 3: Reduzierung der inneren thermischen Lasten (zum Beispiel elektrische Geräte, wie Drucker oder Server nach Dienstschluss ausschalten).
Maßnahme Nr. 4: In den frühen Morgenstunden lüften (zum Beispiel durch die Kolleginnen und Kollegen, die Nachtschicht hatten oder morgens immer als erstes in der Dienststelle sind).
Maßnahme Nr. 5: Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung an kühlere Tageszeiten nutzen (zum Beispiel früher den Dienst antreten).
Maßnahme Nr. 6: Die Bekleidungsregeln in der Dienststelle lockern.
Maßnahme Nr. 7: Bereitstellung geeigneter Getränke (zum Beispiel Trinkwasser und isotonische Getränke).
Übrigens: Zeigt das Thermometer 35 Grad und mehr an, ist der Raum nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Kann die Dienststellenleitung nicht für Abhilfe sorgen, zum Beispiel durch eine Verlagerung der Arbeit auf kühlere Tageszeiten, kann es unter Umständen auch hitzefrei geben.
Das Problem mit Maßnahme Nr. 6
Maßnahme Nr. 6 sorgt jedes Jahr für die gleichen Probleme. Denn behaarte Männerbeine sind sicher nicht das erste, was die Besucher in der Dienststelle sehen wollen. Und doch: Steigt das Thermometer auf mehr als 25 Grad, vergessen manche Kolleginnen und Kollegen sämtliche Kleidungsregeln. Und schon kommt es wieder zu den üblichen drei Kleider- Sünden:
– Sünde Nr. 1: Flip-Flops,
– Sünde Nr. 2: Muscle Shirts und
– Sünde Nr. 3: Bermudas.
Dann ist der Streit mit der Dienststellenleitung vorprogrammiert. Eskaliert die Lage, kann es schnell zu Abmahnungen
kommen und dadurch entsteht alles andere als ein angenehmes Arbeitsklima bei Hitze.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Das können Sie verhindern, indem Sie gemeinsam mit der Dienststellenleitung einen Summer-Dress-Code – also eine Kleiderordnung für den Sommer einführen, die auch bei hohen Tempertaturen eindeutige und für Ihre Kolleginnnen und Kollegen vertretbare Regeln trifft.
Summer-Dress-Code: So legen Sie die Kleiderwahl bei Hitze fest
Ein Summer-Dress-Code verbindet luftige, atmungsaktive Materialien mit professionellen Standards. Der Fokus liegt auf lockeren Kleidungsstücken und hellen Farben, um bei Hitze stilvoll und angemessen angezogen zu sein. Bei der Vereinbarung einer Sommer-Kleiderordnung können Sie als Personalrat mit Ihrer Dienststellenleitung auch Empfehlungen für Ihre Kolleginnen und Kollegen geben. So sollten diese jetzt in der warmen Jahreszeit beim Sommer-Dress- Code zum Beispiel auf eine Business-Casual-Kleidungsstil achten. Ideal sind zum Beispiel:
– knielange Röcke,
– leichte Stoffhosen (z.B. Chinos),
– Blusen und
– Polohemden.
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Ist an einem Arbeitsplatz das Tragen von Schutzkleidung, wie zum Beispiel
Sicherheitsschuhen, vorgeschrieben, sollten Sie als Personalrat darauf achten, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz auch bei hohen Temperaturen eingehalten wird. Dann sollten Sie mit Ihrer Dienststellenleitung über andere Entlastungen, wie zum Beispiel mehr Arbeitsunterbrechungen und klimatisierten Pausenräume
reden.
Wieso diese Mitarbeiter bei Hitze einfach zu Hause bleiben können
Logisch ist, dass schwangere und stillende Kolleginnen am Arbeitsplatz besonderen Schutz genießen. Das gilt auch bei
Hitze. Folge: Kann Ihre Dienststellenleitung eine entsprechende Kühlung nicht gewährleisten, haben die Kolleginnen unter Umständen einen Anspruch auf bezahlte Freistellung – natürlich bei Fortzahlung der Vergütung!
Mein Tipp als Personalratsanwalt: Sorgen Sie als Personalrat also dafür, dass diese Kolleginnen in IhrerDienststelle nicht zu hohen Raumtemperaturen ausgesetzt sind.
Muster: Mit diesem Summer-Dress-Code sind alle glücklich
Dienstvereinbarung
Kleiderordnung während der Sommermonate zwischen der Dienststelle …, vertreten durch den Dienststellenleiter Herrn/Frau … und dem Personalrat der Dienststelle …, vertreten durch deren/dessen Vorsitzende(n) Herrn/Frau …
Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die männliche Sprachform bei der Formulierung dieser Dienstvereinbarung gewählt. Der Personalrat und die Dienstellenleitung versichern, dass sie alle Beschäftigten und andere Personen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt behandeln werden.
§ 1 – Geltungsbereich
Die Vereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Dienststelle. Sie tritt in den Sommermonaten vom 01.06. bis zum 31.08. jedes Jahres in Kraft.
§ 2 – Angemessenheit
Trotz sommerlicher Temperaturen muss die Kleidung sauber, gepflegt und intakt sein. Auch transparente Stoffe oder extrem kurze Shorts/Miniröcke sind nicht erlaubt.
§ 3 – Sonderregelungen für den Sommer
Oberteile: Poloshirts oder kurzärmelige Hemden/Blusen sind erlaubt. Auf das Tragen von Krawatten kann in den Sommermonaten verzichtet werden.
Hosen: Leichte Stoffhosen (z. B. Leinen), Chinos oder gepflegte Stoff-Bermudas ohne Risse und Löcher sind im Innendienst zulässig. Schuhe: Im Büro oder Kundenkontakt sind offene Schuhe (Sandalen, Riemchenschuhe) gestattet, sofern sie gepflegt sind. Sicherheitsschuhe bleiben in Werkstätten oder Laboren jedoch weiterhin verpflichtend.
§ 4 – Ausnahmen
Beschäftigte mit direktem Kontakt zu Besuchern, Geschäftspartnern oder im Außendienst müssen weiterhin ein gepflegtes, geschäfts – tüchtiges Erscheinungsbild wahren. Bei wichtigen externen Terminen kann das Tragen von Anzügen oder Kostümen temporär angeordnet werden.
§ 5 – Schlussbestimmungen
- Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen, die den Anwendungsbereich dieser Vereinbarung betreffen, gehen vor.
- Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft.
- Diese Vereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Eine Nachwirkung wird ausgeschlossen.
Ort, Datum …
Unterschrift Dienststellenleitung Unterschrift Personalratsvorsitzende(r)
(Stand: 20.07.2026)

