Software-Updates gibt’s ständig. Doch ein neues Microsoft-Teams Rollout lässt jetzt bei vielen Betriebs- und Personalräte die Alarmsirenen schrillen. Zu Recht: Die neue Software überwacht, wo sich Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeit aufhalten. Es sei denn, Sie als Personalrat stellen sich dagegen.
Funktion kann jederzeit aktiviert werden
Im Dezember 2025 führt Microsoft Teams ein Update durch, durch das Anwendungsfunktionen verbessert werden sollen. Das neue Rollout führt aber auch dazu, dass Teams erkennen kann, wo sich Ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Arbeit aufhalten. Das heißt: Teams speichert über die Verbindung zum W-Lan der Dienststelle, wer im Büro, wer im Home- Office oder anderswo arbeitet.
Wichtiger Hinweis: Die Funktion, mit deren Hilfe der Arbeitsort Ihrer Kolleginnen und Kollegen ermittelt wird, ist bei dem Softwareupdate standardmäßig deaktiviert, kann jedoch mit ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer jederzeit eingeschaltet werden.
4 Kritikpunkte: Das sind die rechtlichen Bedenken
Das neue Update führt unter arbeitsrechtlichen Experten zu vier erheblichen Bedenken:
- Die Standorterfassung muss für Ihre Kolleginnen und Kollegen absolut transparent sein.
- Die Funktion ist aus datenschutzrechtlicher Betrachtung nur mit der ausdrücklichen Einwilligung Ihrer Kolleginnen und Kollegen zulässig.
- Für eine ständige und umfassende Kontrolle des Arbeitsortes braucht Ihr Dienstherr einen wichtigen dienstlichen Grund.
- Die Erfassung des Arbeitsortes Ihrer Kolleginnen und Kollegen ist zwingend mitbestimmungspflichtig.
Schnell-Check: Das sollten Sie als Personalrat jetzt sofort tun
– Prüfen Sie genau, welche Daten nach dem Software-Update erhoben werden (zulässig ist nur das Erkennen der Dienststellen-SSID, keine Geolokalisierung).
– Klären Sie, wie lange die erhobenen Daten gespeichert werden.
– Finden Sie heraus, wer intern Zugriff auf die Daten hat.
– Schalten Sie den Datenschutzbeauftragten ein.
– Schließen Sie eine Dienstvereinbarung zur Verwendung von Microsoft-Teams.
(Stand: 08.12.2025)

