Betriebsrat Kündigung
Manchmal stimmt die Chemie einfach nicht. Das kommt auch zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten vor. Das ist aber noch lange kein Grund für eine Kündigung. Trotzdem versuchen das manche Arbeitgeber. Jetzt ist wieder ein Chef gescheitert. Krachend!
Darum wurde auch der Rechtsanwalt verurteilt
Der Fall: Beide Betriebsratsvorsitzende sollten weg. Dazu wurden Detektive in den Betrieb eingeschleust. Zwei davon bespuckten die Vorsitzende, um sie zu einer Tätlichkeit zu provozieren. Als das nicht klappte, verletzte einer den anderen und bezichtigte die Betriebsrätin. Die Stellvertreterin, die im Job getrunken haben sollte, klagte.
Das Urteil: 20.000 €. So viel erhält die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Zahlen muss nicht der Arbeitgeber allein, sondern auch sein Rechtsanwalt. Beide hatten den Plan gemeinsam ausgeheckt (Arbeitsgericht Gießen, 16.05.2019, 3 Ca 433/17).
Der Tipp vom Betriebsrats-Anwalt: Bespucken oder verleumden, beides ist eine schwere Persönlichkeitsverletzung nach § 823 Absatz 1 BGB und Artikel 2 GG, für die es eine Entschädigung gibt. Also: Unbedingt klagen, um solchen Arbeitgebern Einhalt zu gebieten! Eine Betriebsrat Kündigung ist natürlich in einem solchen Falle nicht rechtens.
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