In vielen Betrieben funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat nicht. Dabei liegt das oft gar nicht am Arbeitgeber. Und erst recht nicht an Ihnen als Betriebsrat. Der Hauptschuldige ist vielmehr: eine miese Kommunikation. Die lässt sich aber ganz schnell verbessern.
Klare Zuständigkeiten
Das Wichtigste: Die Kommunikation in Ihrem Betrieb zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber muss stimmen. Sorgen Sie für feste Ansprechpartner auf beiden Seiten. Legen Sie speziell auf Ihrer Seite als Betriebsrat fest,
- wer wofür zuständig ist,
- wohin sich welches Betriebsratsmitglied wenden kann,
- wer im Betriebsrat und in der Gesch.ftsführung als unmittelbarer Gesprächspartner zur Verfügung steht.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Das klingt vielleicht selbstverständlich, aber prüfen Sie, ob Sie organisatorisch diese Voraussetzungen in Ihrem Unternehmen etabliert haben. Denn noch immer gibt es in vielen Betrieben zu viele Unklarheiten bei diesen Zuständigkeiten.
Solche Zustände sollten Sie nicht hinnehmen
Beispiel: Auf den Ansprechpartner muss Verlass sein! Als Betriebsrat beklagen Sie sich immer wieder, dass die Fachbereiche Ihres Unternehmens im „Alleingang“ auf Sie zukommen, um neue Maßnahmen vorzustellen. Eigentlich ist die Personalabteilung Ihr offizieller Ansprechpartner als Betriebsrat. Im Gegenzug gehen einzelne Betriebsratsmitglieder in die Fachbereiche, um sich vor Ort über die Neuerungen zu informieren.
Mein Tipp als Betriebsratsanwalt: Ein unerträglicher Zustand für eine gute Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Sorgen Sie dafür, dass klare Regeln nicht nur bestehen, sondern auch unbedingt eingehalten werden. Andernfalls wird nie Ordnung und Übersicht in Ihre Information als Betriebsrat einkehren.
7 Tipps: So läuft die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber
Erledigt | ||
Tipp Nr. 1 | Treffen Sie mit Ihrem Arbeitgeber verbindliche Regeln, in denen zum Beispiel bei Anhörungen oder bei der Information an Sie als Betriebsrat, klar ist, wer auf jeder Seite zuständig ist. | |
Tipp Nr. 2 | Prüfen Sie als Betriebsrat, welche Kollegin oder welcher Kollege im Gremium auf welches Thema spezialisiert ist. Ihr Vorteil: Mit einem Experten, der weiß, wovon er redet, lässt es sich mit dem Arbeitgeber nicht nur besser, sondern vor allem schneller verhandeln. | |
Tipp Nr. 3 | Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber regelmäßige Gespräche zum Informationsaustausch. Mindestens alle 14 Tage sollten Sie nach einem vorher festgelegten Rhythmus mit Ihrem Arbeitgeber zu diesem Zweck an einem Tisch sitzen. | |
Tipp Nr. 4 | Pflegen Sie als Betriebsrat den Dialog mit Ihrem Arbeitgeber, zum Beispiel in dem Sie jeden Tag kurz bei ihm vorbeischauen und sich danach erkundigen, ob es Probleme gibt. | |
Tipp Nr. 5 | Sorgen Sie dafür, dass die gemeinsamen Ausschusssitzungen von Ihrer Seite aus immer gut vorbereitet werden. | |
Tipp Nr. 6 | Etablieren Sie in Ihrem Betrieb gemeinsame Projekt-Teams oder Fach-Arbeitsgruppen. | |
Tipp Nr. 7 | Vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber Klausurtagungen, vor allem wenn es um Betriebsänderungen oder umfassende Vereinbarungen geht. |
Stand (01.08.2023)